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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hmm ja also irgendwie steig ich so langsam aber sicher nicht mehr durch. Hab schon 2 Bewerbungen (und folglich Absagen) hinter mir, aber irgendwie hab ich das Gefühl, dass ich da nicht immer alles richtig gemacht hab.

    Hier gibts doch einige die sich prima damit auskennen und es wär nett, wenn mir da mal jemand behilflich sein könnte.

    Okay ich hab 2001 in Baden - Württemberg Abi gemacht: Schnitt 2,3, habe allerdings 2 Semester Sport studiert --> nur 2 Wartesemester
    Momentan mache ich meine Ausbildung zum Rettungssanitäter, bin voraussichtlich Mitte Juli damit fertig.
    Da meine Eltern in der Nähe von Tübingen wohnen und mein Hauptwohnsitz noch bei ihnen ist, hab ich also ne Meldebescheinigung und somit Sozialkriterium 4.

    Nun meine Frage: Geb ich jetzt nen Wunschort an oder nicht? Ich bekomme ja eh nur nen Platz wenn ich die Landesquote schaffe, oder nicht??

    Wär sehr sehr lieb, wenn mir da jemand helfen würde. Ich mach mir jetzt schon Gedanken um meine Wiederbewerbung, da ich es im Mai und Juni ziemlich stressig hab.

    Danke!



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  2. #2
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Nochmal differenzieren zwischen Vergabe- und Verteilverfahren (1. WER bekommt einen Platz, 2. WO bekommt jemand seinen Platz). Sozialkriterien sind NUR beim zweiten Verfahren entscheidend.
    Darüberhinaus hat das Sozialkriterium NUR FÜR DEN NÄCHSTGELEGENEN STUDIENORT Aussagekraft/Bedeutung.

    ICh weiss allerdings momentan noch nicht, was sich zum WS 03/04 bezüglich des ZVS-Verfahrens ändert. Im Zweifelsfall: frühzeitig bei der ZVS nachfragen (weil die jetzt noch nicht so viel zu tun haben wie kurz vor Bewerbungsschluss) oder aber das neue ZVS-Info lesen. Das ist ja bereits erschienen.

    HTH,
    Sebastian



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Okay danke, also muß ich nicht den nächstgelegenen Studienort als ersten Wunschort angeben, wenn ich das Sozialkriterium hab?
    Ich würd nämlich lieber nach München, da ich da schon ne Wohnung hab, aber das ist ja leider nicht wirklich ein Grund um bei der ZVS einen Ortsantrag zu stellen

    Aber danke für deine Hilfe!



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  4. #4
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Versteh mich nicht falsch: Das Sozialkriterium BINDET dich ja an den gewählten Ort. Wenn du also für deinen nächstgelegenen Ort Sozialkriterium 4 hast meinetwegen, heisst das NUR, daß du für GENAU DIESEN Ort einen Vorteil bei der Verteilung (NICHT auswahl!) hast. Wenn du woanders hingehst, wirst du genauso behandelt, wie alle anderen "ohne" Sozialkriterium (=Sozialkriterium 5). Steigert oder senkt deine Chancen bei Angabe anderer Orte also gar nicht,.

    Gruß,
    Sebastian



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  5. #5
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    Jo das ist mir schon klar, dass ich dann in meinem Fall nur für Tübingen einen Vorteil bei der Verteilung hätte....und dass ich in München keinerlei Vorteile daraus ziehen kann.
    Mich hat halt interessiert, ob ich den nächstgelegenen Studienort auch bei den Wunschorten angeben muß, oder ob man dann da automatisch bei der Verteilung berücksichtigt wird, wenn man ihn nicht angibt.



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