Das Krankenpflegegesetz schreibt hierzu:Original geschrieben von Schädelspalter
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Was die Maßnahmen bei akuter Lebensgefahr angeht, würde ich den Handlungsspielraum des Pflegepersonals sehr weit fassen. Allerdings ist ja auch immer mindestens ein Arzt in Rufweite. Wenn der gleichzeitig mit etwas ebenso Wichtigem beschäftigt sein sollte, wird ja wohl für ein "fangt schonmal an..." oder "macht mal so weiter, bin gleich wieder da" Zeit sein.
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"...Ergreifen lebensrettender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes..."
Deutsche Gesetze sind ja aus Prinzip schwammig formuliert. Wie weit darf ich also gehen? Du meinst wohl eher das ein Arzt in Rufweite sein sollte, wir beide wissen, das die Realität gerade in kleinen Häusern anders aussieht.