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Umfrageergebnis anzeigen: Wann werdet ihr krank ?

Teilnehmer
54. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • ..meist wenn das Frei / oder der Urlaub bevorsteht

    24 44,44%
  • ..grundsätzlich wenn ich voll im Dienst bin

    4 7,41%
  • ..ist stets unterschiedlich

    26 48,15%
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Ergebnis 56 bis 60 von 60
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #56
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-Shizr
    Mitglied seit
    23.09.2004
    Beiträge
    104
    Original geschrieben von Intensivling
    2. NEIN er darf dich dazu nicht zu Hause anrufen, sondern er darf dich nur fragen wenn du noch im Dienst bist. Sobald du im Frei bist, sprich zu Hause oder sonstwo, darf er rein rechtlich dich nicht mehr fragen ... !!!
    Sorry, aber ohne eindeutigen rechtlichen Nachweis halte ich das für Humbug. Der Arbeitgeber muss (gerade im Bereich Krankenhaus etc.) die Möglichkeit haben, plötzlich auftretende Krankheitsfälle durch "Ersatzpersonal" "abzufedern". Und wenn er dich dazu zuhause anrufen muss, dann muss er halt. Ich bezweifle, dass ihm das rechtskräftig untersagt ist, wenn doch => Quelle her.
    sechs beine hat der elefant. er wird auch missgeburt genannt. (ringelnatz)



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  2. #57
    Chef du Cuisine Avatar von Hörbird
    Mitglied seit
    14.04.2004
    Beiträge
    3.744
    Original geschrieben von Intensivling
    Das ist schon klar ....
    Nein es geht alleine um folgendes :

    1. JA der Arbeitgeber darf dich natürlich aus dem geplanten Frei zum Dienst holen.
    2. NEIN er darf dich dazu nicht zu Hause anrufen, sondern er darf dich nur fragen wenn du noch im Dienst bist. Sobald du im Frei bist, sprich zu Hause oder sonstwo, darf er rein rechtlich dich nicht mehr fragen ... !!!
    Letzteres ist mir neu - und finde, das das praktisch gar nicht ginge. Wie soll das bei Ausfall im Krankenhaus dann geschehen? Die wenigsten Kliniken haben die Möglichkeit auf einen Pool zurückzugreifen, bzw. sogar auf Zeitarbeit....

    Gibt es Quellen dazu?
    Genug Gespart!


    Pflege: Uns reichts!

    DLRG = Blaulicht-Club "Deutsche-Land-Ratten-Gegner";
    Sind stets dort zur Stelle, wo herkömmliche Rettungsdienste hoffnungslos untergehen würden.



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  3. #58
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    08.11.2003
    Beiträge
    471
    Mir kommt das seltsam vor - warum soll man nicht fragen dürfen?

    Bei mir (Österreich, nicht im Gesundheitswesen) ist das so geregelt, dass bei einem Abbruch des Urlaubs auf Wunsch des Arbeitgebers (sprich: ich hab zwei Wochen Urlaub, nach der ersten werde ich benötigt) der ganze Urlaub als nicht genommen gilt. Das ist Grund genug, das nicht leichtfertig auszunutzen... ;)

    Aber dass ich im Urlaub nicht mal kontaktiert werden dürfte, könnte ich beim besten Willen nicht argumentieren.



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  4. #59
    Neuro Retter Avatar von Intensivling
    Mitglied seit
    02.10.2003
    Beiträge
    6.673
    Also für alle die es nicht glauben ... hier ein Auszug der Gewerkschaft für Beschäftigte im Gesundheiswesen ( verkürzt ) :

    Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber einen Vertrag abgeschlossen, der Sie zu einer bestimmten Arbeitsleistung verpflichtet. Innerhalb Ihrer Arbeitszeit sind Sie dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterworfen und müssen seinen Anweisungen Folge leisten. Sie sind jedoch nicht sein Leibeigener, so gerne das vielleicht mancher Arbeitgeber hätte. Ihre Freizeit gehört Ihnen und wird vom Arbeitsvertrag nicht erfasst. Dies bedeutet, daß Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber in Ihrer Freizeit nicht weisungsbefugt ist. Nur in Notfällen kann er sie rufen, wobei an diesen Begriff strenge Kriterien anzulegen sind.

    So versteht man unter Notfällen im Prinzip alle Formen von Katastrophen wie z.B. Großbrände, Massenunfälle, Epidemien etc.
    Nicht zu den Notfällen gehört der Personalmangel durch Fehlplanungen des Arbeitgebers oder ein Personalausfall, wenn der Arbeitgeber keine Vorkehrungen getroffen hat, um diesen zu kompensieren. Gerade letzteres möchte ich an einem typischen Beispiel verdeutlichen.

    Im Bereich der Nachtwachen passiert es immer wieder, daß eine Nachtwache krankheitsbedingt ausfällt und dies erst kurz vor Nachtwachenbeginn meldet. Dies ist auch dem Arbeitgeber bekannt. Er hätte die Möglichkeit, eine Rufbereitschaft einzurichten, bei der sich eine Kollegin für den Fall eines Nachtwachenausfalls bereit hält. Diese Rufbereitschaft kostet jedoch Geld, weshalb seitens der Arbeitgeber in der Regel darauf verzichtet wird. Wäre nun eine solche Rufbereitschaft eingerichtet und es fallen mehrere Nachtwachen gleichzeitig aus, so daß alle Kolleginnen, die in Rufbereitschaft sind, bereits gerufen wurden, kann der Arbeitgeber einen Notfall deklarieren und Sie aus der Freizeit holen. Hat er eine solche Rufbereitschaft, deren Anzahl sich nach dem erfahrungsgemäß durchschnittlichen Ausfall an Nachtwachen richten müßte, nicht eingerichtet, liegt ein Organisationsverschulden, aber kein Notfall vor.

    Personalausfall am Tage ließe sich im übrigen auch durch interne Personalverschiebungen kompensieren und muß nicht zwangsläufig durch in Freizeit befindliches Personal aufgefangen werden.

    Vergewissern Sie sich also, wenn Sie die Station verlassen und in Ihre wohlverdiente und geplante Freizeit gehen, daß es keine Dienstplanänderungen gegeben hat und geniessen Sie dann Ihr Frei ohne Angst vor dem Arbeitgeberanruf. Es ist Ihre freie Entscheidung, ob Sie bei einem Anruf zu- oder absagen. Zur Freizeit gehört neben dem im Dienstplan festgelegten Frei auch die Pause. Will Ihr Arbeitgeber Sie vorzeitig aus der Pause holen, müßte ebenfalls ein Notfall, in der Regel eine akute Patienten- bzw. Bewohnergefährdung, vorliegen.

    DOCH ACHTUNG: Diese Aussagen gelten nicht für Zeiten, in denen Sie offiziell in Urlaub sind. Urlaub ist ein Sonderfall und kann bei entsprechenden betrieblichen Gründen jederzeit durch den Arbeitgeber abgebrochen werden. Allerdings ist der Arbeitgeber in diesem Fall verpflichtet, Ihnen nachweisbare finanzielle Schäden zu ersetzen.


    Ich hoffe nun glaubt ihr mir das der Arbeitgeber euch nicht im Frei zum Dienst holen darf wenn euer Frei bereits begonnen hat !!!

    Hier nochmal die passende Gesetzestexte dazu : http://www.agmav.diakonie-wuerttembe...echt_kelm.html

    So wird das bei uns schon Jahre praktiziert. Im Frei wird keiner angerufen ob er Einspringen kann. Es wird immer mit denen geregelt die gerade im Dienst sind und einspringen könnten.
    Ich mache Urlaub...
    am Euler-Liljestrand!!!



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  5. #60
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    08.11.2003
    Beiträge
    471
    Original geschrieben von Intensivling
    Innerhalb Ihrer Arbeitszeit sind Sie dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterworfen und müssen seinen Anweisungen Folge leisten.
    [...]
    Dies bedeutet, daß Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber in Ihrer Freizeit nicht weisungsbefugt ist. Nur in Notfällen kann er sie rufen...

    Es ist Ihre freie Entscheidung, ob Sie bei einem Anruf zu- oder absagen.
    Ich sehe aber schon einen Unterschied zwischen rufen und anrufen.

    Dass mein Arbeitgeber in der Freizeit kein Weisungsrecht hat und mich nicht zur Arbeit zitieren kann, hat doch nichts damit zu tun, dass er mich anrufen und fragen kann.



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