Sorry, aber ohne eindeutigen rechtlichen Nachweis halte ich das für Humbug. Der Arbeitgeber muss (gerade im Bereich Krankenhaus etc.) die Möglichkeit haben, plötzlich auftretende Krankheitsfälle durch "Ersatzpersonal" "abzufedern". Und wenn er dich dazu zuhause anrufen muss, dann muss er halt. Ich bezweifle, dass ihm das rechtskräftig untersagt ist, wenn doch => Quelle her.Original geschrieben von Intensivling
2. NEIN er darf dich dazu nicht zu Hause anrufen, sondern er darf dich nur fragen wenn du noch im Dienst bist. Sobald du im Frei bist, sprich zu Hause oder sonstwo, darf er rein rechtlich dich nicht mehr fragen ... !!!