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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Registrierter Benutzer Avatar von saddamski
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    Vielleicht ganz interessant zu wissen. Mir war das neu:
    http://www.wz-online.de/index.php?redid=144162

    Ein Seelsorger in einer JVA muss als Zeuge in einem Terrorprozess aussagen. Bis lang hat Er sich auf sein Schweigerecht berufen, weil er Inhalte, aus einem Vertrauensgespräch, preisgeben sollte, das aber eben verweigerte.

    Das ganze ging bis zum Bundesverfassungsgericht. Nachzulesen hier:
    http://www.wz-online.de/index.php?redid=143792
    "So, Infektion ist fertig...ähhhh, ich meine Infusion"



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  2. #17
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    Original geschrieben von saddamski
    Vielleicht ganz interessant zu wissen. Mir war das neu:
    http://www.wz-online.de/index.php?redid=144162

    Ein Seelsorger in einer JVA muss als Zeuge in einem Terrorprozess aussagen. Bis lang hat Er sich auf sein Schweigerecht berufen, weil er Inhalte, aus einem Vertrauensgespräch, preisgeben sollte, das aber eben verweigerte.

    Das ganze ging bis zum Bundesverfassungsgericht. Nachzulesen hier:
    http://www.wz-online.de/index.php?redid=143792
    selbiger seelsorger ist bereits rechtskräftig zu einer mehrjährigen haftstrafe verurteilt weil er selbigem häftling ein handy ins simons höfchen geschmuggelt hatt !
    mfg r.klein

    -- lediglich meine PERSÖNLICHE meinung ! also nix offizielles!--



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  3. #18
    Registrierter Benutzer Avatar von saddamski
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    Steht wo?
    Hab gerade mal gegoogelt. Nichts dazu gefunden. Im letzten Absatz von meinem 2. Link steht aber dass gegen den Seelsorger nie ermittelt wurde. Bin mir aber nicht 100%ig sicher worauf sich das bezieht.

    Ich kenn mich zwar nicht aus, aber darf in der Justiz jemand arbeiten der Vorbestraft ist?

    Letztendlich ging es mir aber darum, dass ich zu dem Thema Schweigepflicht beisteuern wollte, dass diese Pflicht von einem Gericht aufgehoben werden kann.

    Wie gesagt, mir war das wirklich neu.
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  4. #19
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    der fall ist ja nicht gerade neu und es wird schon lange über diesen prozess berichtet und in diesem verlauf konnte man auch lesen das der gute mann eben bereits wegen dem einschmuggeln eines (im übrigen nutzlosen) handys (wegen störsendern) verurteilt wurde ... diese verurteilung erfolgte zwar vor diesem prozess den du jetzt erwähnt hast aber das ganze erfolgte im selben zeitraum wie das gespräch um das es auch bezüglich der "schweigepflicht" diskusion geht !
    mfg r.klein

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