Jubin besteht aus verschiedenen Zuckersorten, die alle nicht als Medikamente, sondern als Nahrunsmittel gelten - daherwäre es rechtlich etwa das Gleiche wie das Verabreichen von Traubenzucker. Aber ich verteile das Ganze tatsächlich nicht besonders freigiebig (steht ja auch im ersten Post ); die meisten Leute können entweder noch gut schlucken (also spricht nix gegen Traubenzuckertäfelchen oder so) oder gar nicht mehr, dann gibts halt die parenterale Version. Das Jubin ist meher für die eigenen Leute; ich hatte eine Weile einen Kollegen, der ganz toll darin war, ewig lange ewig viel zu tun, dabei das Essen zu vergessen und einem dann vor die Füße zu kippen... inzwischen hab ich ihn aber erzogen, und er ist jetzt auch woanders.