teaser bild
Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 19
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Think positiv!!! Avatar von Blaulicht-shaolin
    Mitglied seit
    01.11.2004
    Beiträge
    4.258
    Sooo, heute habe ich mal eine Frage die mir schon seit einiger Zeit im Kopf rumgeistert.
    Ich weiss von einigen Leuten im AH dass die dort wohl keine Zugänge legen dürfen und sich deswegen einen Arzt kommen lassen müssen.
    Deswegen meine Frage: Gilt das für alle oder ist das eine Regelung für die NICHT examinierten?
    Und auch die Tatsache dass die im AH keine Nadeln ZIEHEN dürfen ist mir schleierhaft.

    Stimmt das? Und warum ist das so?

    Ausserdem würde mich mal interessieren ob es eigentlich für uns aus dem RD bzw. Krankentransport gesetzlich erlaubt ist eine Nadel zu ziehen.
    ...folgt mir, ich kenn den Weg!!!!
    Die Welt ist voller Freaks - manchen sieht man es sofort an, manchen erst später... (Zitat von Shao in der U-Bahn )
    Selbstständiges Denken ist Glückssache - aber manche sind echt vom Pech verfolgt!
    Der Pat flimmert! Schnell, bringt mir meine Salzlösung!



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  2. #2
    Chef du Cuisine Avatar von Hörbird
    Mitglied seit
    14.04.2004
    Beiträge
    3.744
    Hi,

    Zugang legen ist in der Regel Aufgabe des Arztes. Sie ist aber in Krankenhäuser auf entsprechend eingelerntes Personal deligierbar. Zumindest in der Theorie lernt man das.
    Allerdings gilt das nur für die Krankenpflege - nicht für die Altenpflege. Maximal ist hier ein s.c. Zugang möglich bzw. erlaubt zu legen. ( Bitte um evt. Korrektur).

    Abgesehen davon braucht es natürlich eine Indikation - und die sollte auch im Altenheim streng gestellt sein.

    Ziehen sollte aber kein Problem sein - das durfte ich als Zivi bereits und ist ja eigentlich als komplikationsfrei zu sehen.
    Wenn die vene dann nach kurzer Zeit sich eh entzündet ist eine rasche Entfernung eh gegeben - warum man das im AH nicht darf ist mir schleierhaft.

    Ausserdem würde mich mal interessieren ob es eigentlich für uns aus dem RD bzw. Krankentransport gesetzlich erlaubt ist eine Nadel zu ziehen.
    Ich denke, wenn der Arzt oder sonstige Sachen dem nicht entgegenstehen, warum nicht? Ihr dürft sie doch auch legen?
    Ich verstehe die Frage nicht....
    Genug Gespart!


    Pflege: Uns reichts!

    DLRG = Blaulicht-Club "Deutsche-Land-Ratten-Gegner";
    Sind stets dort zur Stelle, wo herkömmliche Rettungsdienste hoffnungslos untergehen würden.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  3. #3
    Think positiv!!! Avatar von Blaulicht-shaolin
    Mitglied seit
    01.11.2004
    Beiträge
    4.258
    Naja, rein vom logischen her würde ich auch sagen "wenn ich legen darf, dann darf ich auch ziehn". Aber genau hier liegt ja der Hase begraben. Im Rahmen der NoKo-Empfehlung (wenn weniger invasive.... usw) darf ich unter ganz bestimmten Voraussetzungen ´nen Zugang schrauben, eine Körperverletzung bleibt es aber deswegen trotzdem.
    Und mir stellte sich eben einfach die Frage ob es da auch irgendeinen gesetzlichen Hintergrund für das entfernen von Nadeln hat.
    klassische Situation: AH-Bewohner wird nach Sturz wieder heimgeschickt, aber die Viggo wurde vergessen zu ziehn und keiner merkt es bei der Übergabe. Wir kommen im AH an und die Pflegerin sagt "uih da is ja noch die Viggo drin".
    Hat jetzt der Bewohner noch ´ne Marcumartherapie wird doch die Sache schon langsam heikel. Die Pflegerin mosert rum weil sie jetzt extra ´nen Arzt kommen lassen muss NUR wegen der Nadel.
    Habe ich rein hypothetisch die Zeit um so lange draufzudrücken bis kein Blut mehr rauskommt, könnte ich doch jetzt die Nadel selbst ziehn (weil ich mir natürlich aller Konsequenzen bewusst bin).
    Was mache ich? Darf ich, darf ich nich? Muss ich der Pflegerin sagen "ja hol dir den Druiden"?
    Verstehst du jetzt eher meine Frage?;)
    ...folgt mir, ich kenn den Weg!!!!
    Die Welt ist voller Freaks - manchen sieht man es sofort an, manchen erst später... (Zitat von Shao in der U-Bahn )
    Selbstständiges Denken ist Glückssache - aber manche sind echt vom Pech verfolgt!
    Der Pat flimmert! Schnell, bringt mir meine Salzlösung!



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-blacksheep
    Mitglied seit
    09.03.2003
    Beiträge
    3.344
    Ganz klarer Fall von "Nicht dein Problem". Vom rein rechtlichen gesehn würd ich sagen was das KH verbockt hat, das musst du nicht ausbaden.
    Wieso für sowas in eine rechtliche Grauzone geraten.
    BTW: Gerade in Altenheimen (zumindest in meiner Region) gibt es eine Anweisung von der PDL das Pflegepersonal (und sei sie auch eine examinierte Krankenschwester) nichts am venösen System zu suchen haben. Und sei es auch nur eine Infusion abstöpseln.
    Mau



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  5. #5
    Mr. Miyagi's Schüler Avatar von RS-USER-gonzo
    Mitglied seit
    12.04.2003
    Beiträge
    9.320
    moin shao

    ich denke das ist und bleibt eine grauzone, ich pers. würde da kein gewese drum machen und ziehn aber es ist ja nicht euer probl. oder?

    spätestens wenn es sich infiziert muß sie eh raus und auch bei macumar pat. wird ja regelmäßig blut abgenommen und das machen ja auch wir von der pflege oder die sprechstundenhilfe. ;)
    Geht der Strom Dir einmal aus, Petromax bringt Licht ins Haus!

    Ich habe die Arbeitskleidung nicht rausgegeben damit sie sauber bleibt!!!

    Sorge vor und lerne helfen: Selbstschutz-Dein Beitrag zum Zivilschutz



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook