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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    20.05.2007
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    Hallo Forum.
    Ich war hier schon seit längerem unter einem andern Nick angemeldet, doch habe ich für diese frage extra einen neuen eingerichtet, da es mirt zu peinlich währe erkannt zu werden.

    Bitte nicht lachen sondern konstruktive antworten, ich hab's nämlich wirklich nicht kapiert.

    Also:
    ich bin letztens durchs Abschlussgespräch RA gerasselt.

    Folgendes Szenario.
    Pat. Zn. VU. RR 100/90 Becken Instabil
    Bauchdecke brett hart.

    Was tun.
    Ich: Becken mitttels KED stabilisieren einladen schnell fahren mit voranmeldung in die Chir.
    Venöser zugang infusion im schuss.

    Darauf der NA zu mir.
    Du hast den Pat umgebracht. da du durch die infususion die blutbestandteile herausgespült hast.

    Ich muß dazu sagen das ich in meinem ganzen jahr nicht ein stumpfes bauchtrauma beckenfraktrur oä. hatte.
    Ich lese in allen berichten in der Rettungsdienst im www. usw. nur immer druckinfusion und schnell weg.

    bin ich wirklich so blöd.



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  2. #2
    wieder da!
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    04.01.2007
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    816
    Also, die Idee mit dem raschen Transport (hoffentlich mit Notarzt) war schon mal gut. Bei V.a. eine Beckenfraktur und unklare abdominelle Situation kannst Du präklinisch nicht viel gewinnen. Allerdings ist eine massive Volumentherapie heute nicht mehr üblich (hab das früher auch noch so gelernt). Bei einem sys. Druck von 100 mmHg ist der Patient stabil, da würde man sicherheitshalber 2-3 großlumige Zugänge legen, um im Notfall rasch reagieren zu können (1-2 Zugänge für Volumen, einer ggf. für Katecholamine oder andere Medis). Allerdings würde eine massive Volumengabe jetzt zu einem Blutdruckanstieg und damit zu einer Verstärkung der Blutung führen. Angestrebt wir beim Polytrauma ein Blutdruck von 90 mmHg, das reicht für die anderen Organe erstmal völlig aus.
    Wenn Du also zu viel Volumen gibst, verstärkst Du die Blutung. Folge ist ein Blutdruckabfall, wenn Du jetzt wieder Volumen gibst, wäschst Du den Pat. letztendlich blutleer.

    Je nach Situation (Schmerzen, weitere zu versorgende Verletzungen, unruhiger Pat., aufwendige Bergung...) sollte die Indikation für eine Intubation eher großzügig gestellt werden.


    Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. UNd Kopf hoch, durch eine Prüfung fallen ist keine Katastrophe. Halt noch mal kräftig büffeln und neuer Versuch.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-blacksheep
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    Das einzige wo ich meckern würde wäre das KED-System. Das ist sowohl bei Becken als auch Abdominaltrauma kontraindiziert. Versteht sich aber von der Anlange schon. Die Beckengurte würden nur Zug aufs Becken und der untere Brustgurt auf das Abdomen drücken. Bei sowas wäre immernoch die Vakuummatratze in Kombination mit Schaufeltrage oder evtl das Spineboard (wers hat und mag, ich nicht) sinnvoll.
    Sonst schließe ich mich der weißen Wolke auch an.

    Aber noch sowas am Rande: Durchfallen? Auf welcher rechtlichen Grundlage. Das RettAssPrAV gibt nichts in dieser Richtung her.
    Mau



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    20.05.2007
    Beiträge
    6
    Durchfallen im Sinne von.
    Nicht zur erlangung der Berufsbezeichnung RA geeignet.
    Da die praktische tätigkeit nicht mit erfolg abgeschlossen wurde.

    6 Monate weiteres RA praktikum.
    Dann erneutes gespräch.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-blacksheep
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    Original geschrieben von Fehler?
    Durchfallen im Sinne von.
    Nicht zur erlangung der Berufsbezeichnung RA geeignet.
    Da die praktische tätigkeit nicht mit erfolg abgeschlossen wurde.

    6 Monate weiteres RA praktikum.
    Dann erneutes gespräch.
    Da würde ich mir Gedanken machen ob ich da nicht arbeitsrechtlich gegen vorgehen würde.
    Mau



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