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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41
    Rollentauscher Avatar von RS-USER-DoktorW
    Mitglied seit
    09.03.2003
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    4.417
    Nein, ist es nicht. Die BG zahlt auch bei Unfällen mit Schlappen ohne Riemen ;)
    Diabetes ist kein Zuckerschlecken!!



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  2. #42
    Chef du Cuisine Avatar von Hörbird
    Mitglied seit
    14.04.2004
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    Original geschrieben von DoktorW
    Nein, ist es nicht. Die BG zahlt auch bei Unfällen mit Schlappen ohne Riemen ;)
    Ausprobiert?
    Genug Gespart!


    Pflege: Uns reichts!

    DLRG = Blaulicht-Club "Deutsche-Land-Ratten-Gegner";
    Sind stets dort zur Stelle, wo herkömmliche Rettungsdienste hoffnungslos untergehen würden.



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  3. #43
    Rollentauscher Avatar von RS-USER-DoktorW
    Mitglied seit
    09.03.2003
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    4.417
    nein, in der Uni aufgepasst...
    Diabetes ist kein Zuckerschlecken!!



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  4. #44
    Ehemann und Vater Avatar von RS-USER-emergency doc
    Mitglied seit
    09.05.2007
    Beiträge
    2.316
    Also die BG zahlt eigentlich fast alles.
    Wer mal in ländlichen Gegenden chirurgisch tätig war, weiss, daß z.B. die Landwirtschafts-BGen so ziemlich jede Story schlucken. Da geht der Bauer der nachts um 3:00 besoffen aus der Kneipe nach Hause torkelt und sich bei einem Sturz was bricht generell als Wegeunfall durch.
    .oO°Oo. The Secret Order of the ^v^ .oO°Oo.
    Für jedes komplexe Problem gibt es eine Lösung, die einfach, bestechend und falsch ist
    (H.L. Mencken)
    www.krankenhauskantine.de



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  5. #45
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    17.09.2006
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    601
    Die BG wird nur sehr hellhörig, wenn der verunfallte Arbeitnehmer angibt, keine Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt zu bekommen haben.

    Hierzu ist nämlich der AG verpflichtet.
    Der AG hat weiter dafür Sorge zu tragen, dass der AN darüber belehrt wurde, dass Sicherheitsausrüstung (Schuhe, Schutzbrille, Helm...) zu benutzen ist bzw. dass diese zur Verfügung stand.
    (Üblicherweise schreibt der AG das dann auch in seinen Unfallbericht für die BG, d.h. er listst auf, welche Schutzvorkehrungen vor dem Unfallereignis getroffen waren
    , bzw. welche Schutzvorkehrungen noch getroffen werden, um Folgeunfälle zu vermeiden. Nach meinen Erfahrungen ist hier der Punkt "Belehrung" standardmässig anzutreffen.)

    Macht dies der AN nicht, darf ihm hieraus kein Nachteil entstehen.
    Die evtl. entstehenden Schmerzen duch einen Sturz beispielsweise sind kein "Nachteil".



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