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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Jugendwart Avatar von imperio
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    Original geschrieben von blacksheep
    Du kannst ja trotzdem danach bezahlt werden.

    ja, richtig. nur komme ich damit nicht so wirklich dahinter wieviel ich nun wirklich bekomme.
    "Nur wer Erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch." Erich Kästner



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  2. #12
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-blacksheep
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    Original geschrieben von imperio
    ja, richtig. nur komme ich damit nicht so wirklich dahinter wieviel ich nun wirklich bekomme.
    Steht in deinem Arbeitsvertrag, eigentlich ;) Wenn da nur ne Referenz aufn TVÖD steht (ist das eigentlich zulässig?) würde ich einfach mal beim Arbeitgeber nachfragen. Der muss die entsprechenden Gesetzt und Regelungen da haben und dir auslegen können.
    Mau



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  3. #13
    Jugendwart Avatar von imperio
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    ich hab ja auch keinen arbeitsvertrag, sondern einen praktikantenvertrag ;) und da steht drin:

    Der Praktikant erhält ein Praktikantengehalt nach dem TVöD. Urlaub, Arbeitszeit entsprechen den Vorschriften des TVöD.
    "Nur wer Erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch." Erich Kästner



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  4. #14
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-blacksheep
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    Okay .. ist das zulässig? Weiss ich nicht. Also ich war das Jahr hauptamtlich angestellt und hatte ein "richtigen" Arbeitsvertrag. Naja .. wie gesagt: Lass dir vom Arbeitgeber die Stellen zeigen was dir da zusteht. Würde mich auch interessieren. Aber wenn sie dich so im dunklen stehen lassen, könnte ich mir vorstellen das das nicht so koscher ist. Mir wurde schon beim Vorstellungsgespräch gesagt wie das Gehalt sein wird, wie viele Stunden pro Woche auf mich zukommen werden und wie viel Urlaub ich haben werde.
    Und das bei allen wo ich mich vorgestellt habe (und dann unter anderem auch wegen zu schlechter Bezahlung abgelehnt habe)
    Mau



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  5. #15
    Jugendwart Avatar von imperio
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    okay, wenn ich mehr weiß, werd ichs hier mal posten
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