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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    doppelt fürchterbar
    Mitglied seit
    17.02.2004
    Beiträge
    1.358
    Hi,

    ich hab- mal wieder - Ärger.

    Ich bin krank, und die Göttin duldet so etwas nicht, schließlich sind wir bezahlte Leibsklaven. Also bekomme ich eine ungerechtfertige Abmahnung... mit x Vorwürfen die haltlos und unwahr sind !

    Ich hätte einen "entzundenen" Finger nicht bemerkt (ich konnte nix bemerken - Montag, Spätdienst, war Sohn des Patienten anwesend, und die Frau des Pat behaptet ich hätte etwas bemerkt - es ging aber um rote Flecken im Intimbereich !!!) - am DONNERSTAG im Frühdienst hat eine andere Sr Alarm geschlagen - Di und Mi und Do hatte ich FREI !!! Sowas ist doch gar net abmahnfähig ?!

    Dann noch eine Frage: Wenn ich Aufgaben nicht schriftlich übertragen bekommen habe, muss ich mich auch net an mündliche Absprachen erinnern, wenn die Göttin das ebenfalls nciht tut, ode r? Ich renn seit Wochen einer Stellenbeschreibung hinterher... NICHTS ! Und nun soll ich an allem Schuld sein, wie immer...

    Edit: Zu früh...
    Neue Stelle such ihc sowieso.
    Ich werd erstmal schriftlich meinen "Posten" als Stv aufgeben, mündlich hab ich das vor Wochen (4 Wochen) schon versucht, da wurde ihc unter Tränen angefleht zu bleiben - um gemobbt zu werden damit man sagen kann ich sei zu blöd...

    Wie also reagieren ? Erst schriftlich widersprechen oder gleich zum Anwalt ?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Dieser Text wurde mit 100% chlorfrei gebleichten, glücklichen Elektronen erzeugt.
    Diese entstammen keiner Lagerelektronenhaltung und werden nicht zu ihrer Arbeit gezwungen!!!



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  2. #2
    Banned Avatar von RS-USER-Bärentöter
    Mitglied seit
    10.06.2003
    Beiträge
    5.208
    bist Du rechtsschutzversichert?



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  3. #3
    doppelt fürchterbar
    Mitglied seit
    17.02.2004
    Beiträge
    1.358
    Ja, mit so einem Exmann wie meinem muss man das sein...

    Arbeitsrecht is auch drin, war aber jetzt erst ein Versicherungsfall...ich unterschreib die Abmahnung mal net, sondern hab sachlich meine Sicht beschrieben...

    und laß ihr das per Einschreiben zukommen...

    Lustig ist: die Abmahnung wurde am 21.08. geshrieben und heute von der Post per Einschreiben zugestellt - wie geht das denn ?!?!
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  4. #4
    Chef du Cuisine Avatar von Hörbird
    Mitglied seit
    14.04.2004
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    3.744
    Original geschrieben von Xaxis1
    J

    Lustig ist: die Abmahnung wurde am 21.08. geshrieben und heute von der Post per Einschreiben zugestellt - wie geht das denn ?!?!
    Rechtsanwalt nehmen, denn es ist fraglich, ob sie dann überhaupt rechtlich einwandfrei ist! Gegen Mobbing sollte man sich wehren - sofern man was hat, mit dem man sich wehren kann....
    Genug Gespart!


    Pflege: Uns reichts!

    DLRG = Blaulicht-Club "Deutsche-Land-Ratten-Gegner";
    Sind stets dort zur Stelle, wo herkömmliche Rettungsdienste hoffnungslos untergehen würden.



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  5. #5
    unzerbröselbar Avatar von RS-USER-Cookie
    Mitglied seit
    02.05.2003
    Beiträge
    12.933
    Wenn Du rechtschutzversichert bist und ohnehin ne neue Stelle suchst - ab zum Anwalt.

    Da würde ich selbst jetzt gar nichts mehr großartig schreiben.
    Glücklich ist, wer vergißt, was nunmal nicht zu ändern ist.



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