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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Ehemann und Vater Avatar von RS-USER-emergency doc
    Mitglied seit
    09.05.2007
    Beiträge
    2.316
    http://www.ra-kotz.de/index.htm

    Interessante Seite mit vielen Beispielurteilen...
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    Für jedes komplexe Problem gibt es eine Lösung, die einfach, bestechend und falsch ist
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  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-rettungshamster
    Mitglied seit
    19.04.2003
    Beiträge
    12.376
    @ Xaxis...da reden wir mal darüber, wenn du da bist. Dann geb ich dir auch gleich mal die Nummer eines guten Advokaten ;)
    Die einzige Gefahr im Leben besteht darin, niemals ein Risiko einzugehen.



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  3. #8
    auch das noch... Avatar von Jambe
    Mitglied seit
    28.07.2005
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    72
    Original geschrieben von Xaxis1


    Wie also reagieren ? Erst schriftlich widersprechen oder gleich zum Anwalt ?
    Du kannst dich mit einer Gegendarstellung wehren. Das ist jedenfalls der gängige erste Schritt.

    Natürlich kannst du auch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen. Es ist halt die Frage, ob das zweckmäßig ist, denn offensichtlich wurde die Abmahnung ja nicht ausgesprochen, weil man dir bald kündigen will.

    Wenn du aber rechtsschutzversichert bist, solltest du zumindest Rat beim Anwalt einholen.



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  4. #9
    Advocatus Diaboli
    Mitglied seit
    31.08.2003
    Beiträge
    509
    na ja, wenn du rechtschutzversichert bist, würde ich gleich den anwalt draufprügeln lassen, mit allem, was geht ... weil, rein pragmatisch gesehen, anscheinend ist das tischtuch zwischen euch eh zerschnitten, heißt auch wenn du auf die sanfte tour recht bekommst, wirst du da eh nur mit problemen weiterarbeiten können, also ist der stellenwechsel fast eh zwangsläufig ... und wenn du im recht bist, was ich für offensichtlich halten würde, und die sache wasserdicht ist, laß deinen anwalt mal alles machen, wozu er in diesem falle lust hat ... du kannst nur gewinnen, und für deinen rechtsverdreher fällt das unter wertschöpfung ....



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  5. #10
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-Rettungshund
    Mitglied seit
    09.03.2003
    Beiträge
    8.466
    Hm irgendwie kommt mir das bekannt vor. Ich hab heute auch eine Abmahnung bekommen die zu 100 % ungerechtfertigt ist...
    Die auch per Einschreiben gekommen ist per Post...

    Weil ich angäblich unerlaubt die Arbeitstätte wegen eines Feuerwehreinsatzes verlassen habe... (HBKG § 11)

    Nur ich hab das Pech ich bin nicht Rechtschutzversichert.

    Aber ich würde in deinem Fall einen Rechtsanwalt befragen.
    Wer einen Rechtschreibefehler findet darf ihn behalten.Bei 10 gefundenen gibts ein Bonbon ;)

    "Alle Ding' sind Gift und nichts ohn' Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist." - Paracelsus

    Über X Millionen Menschen in Deutschland hören Hip Hop! Schreib dich nicht ab, lern gehen und reden.



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