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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-Hoffi
    Mitglied seit
    06.04.2003
    Beiträge
    20.287
    Original geschrieben von Pumukel001
    Wie ist das eigentlich darf mein Chef mir meine Hobby´s verbieten.
    Während der Arbeitszeit ja. Wenn dein Arbeitgeber dich während deiner Arbeitszeit für unabkömmlich hält, dann musst du dableiben oder dir nen anderen Job suchen.
    The problem with America is stupidity. I'm not saying there should be a capital punishment for stupidity, but why don't we just take the safety labels off of everything and let the problem solve itself?



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  2. #17
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-DocMezzoMix
    Mitglied seit
    13.03.2003
    Beiträge
    3.803
    Original geschrieben von Pumukel001


    Wie ist das eigentlich darf mein Chef mir meine Hobby´s verbieten.


    Lg
    Sandra

    Jaein,
    wenn du z.B. Beamtin bist, kann dir dein Arbeitgeber durchaus bestimmte Sachen verbieten, z.B. Extremsport (und das geht beim Skifahren los).

    Wie du schon selbst sagtest: Dein Hobby.. Wer zahlt dem Arbeitgeber die nicht objektiv- messbaren Ausfälle die er durch dein Wegbleiben hat? Klar das Gehalt eines Verkäufers kann ich messen, aber den Kunden, der gerade 5000€ Umsatz machen wollte, und wieder ging, weil er zu lange warten musste, den kann man nicht messen..

    Allerdings würde ich auch nicht meinen Arbeitsplatz bzw. mein berufliches Vorankommen riskieren wollen, um eine Ölspur abzustreuen oder nen Tierkadaver zu beseitigen oder zu was auch immer heutzutage Feuerwehren zum Teil alarmiert werden.
    Nach müde kommt blöd....



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  3. #18
    unzerbröselbar Avatar von RS-USER-Cookie
    Mitglied seit
    02.05.2003
    Beiträge
    12.933
    Um noch ein bißchen mehr vom Ursprungsthema abzuschweifen...

    Bei uns haben sich diverse Kollegen zum Betriebssport zusammengefunden; einmal die Woche wird zusammen Fußball gespielt. Das ist vom Arbeitgeber auch ganz gern gesehen und wird mit Trikots usw. unterstützt. Ab und zu machen die Jungs auch bei Fußballturnieren mit - keine schlechte Idee, schließlich ist das ja auch wieder Werbung für's DRK. Blöd ist nur, wenn sich nach so nem Turnier drei oder vier Leute verletzungsbedingt krank melden und der Rettungswachenleiter zusehen kann, wo er Ersatz herbekommt...

    Schwierige Sache...
    Glücklich ist, wer vergißt, was nunmal nicht zu ändern ist.



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  4. #19
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    10.12.2006
    Beiträge
    157
    Beim Chef wollte mir es mal verbieten nach dem ich mir in der Praxis eine Verletzung zugezogen habe.
    Wollte dann abend auf eine FoBi nach dem ich wieder fit war und auch arbeiten.
    Meinte er dann ohne grund er wolle mir mal mein Hobby verbieten, meinte ich nur wenn ich mich da verletzt hätte ok aber ich hab mir hier verletzt.

    Bin auch schon mit einen Bänderriss arbeiten gegangen den ich mir bei einer KTW Schicht zugezogen habe. Also da dran sollte es nicht scheitern. Geh auch noch mit Kopf unterm Arm arbeiten.

    LG
    Sandra
    Alles wird gut!!



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  5. #20
    Ende der Rettungskette Avatar von RS-USER-Schädelspalter
    Mitglied seit
    11.03.2003
    Beiträge
    1.045
    @Xaxis:
    Vielleicht wäre Dir mit folgendem Vorgehen geholfen:
    1. Gegendarstellung schreiben und verlangen, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Frist setzen. Und keine Rechtsfolge festlegen (... sonst verklage ich sie auf...)
    2. Wenn das nicht gemacht wird: Gegendarstellung in die Personalakte aufnehmen lassen (darauf hast Du ein Anrecht).
    3. Anwalt einschalten, meist hilft ein fieses Schreiben. Vielleicht ist es nicht so teuer, dass man seine Versicherung bemühen muss.
    4. Dann "sieht man sich vor Gericht"
    Man muss die Welt nicht verstehen, man muss sich nur in ihr zurechtfinden.
    - A. Einstein



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