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Thema: Wie lange...

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Beachbaer82
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    ... muss ein Leichnam in der Wohnung o.ä. liegen bleiben bis man ihn per Leichenwagen abholen darf.

    Gibt es da Richtlinien ab wann man den Tod feststellen darf bzw. ihn "freigeben" darf.

    Oder kann der NA den Tod feststellen und die Angehörigen in dem Moment den Bestattungsservice informieren und den Toten holen lassen?

    DANKE
    Kesti
    ... sonst hängst du da wie Jesus an Karfreitag! (B. Stromberg)



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-DocMezzoMix
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    Also ein Gesetz kann ich dir nicht nennen.
    Der Leichnam darf natürlich primär erst nach Todesfeststellung abgeholt werden.
    Unsere ÄBD Ärzte stellen den Tot erst frühstens nach 1 Stunde fest (sichere Todeszeichen).
    Die NAs stellen den Tod direkt fest.

    Meines Wissens nach gibt es keine Mindestliegezeit.
    Nach müde kommt blöd....



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  3. #3
    Der Rettungs-Barista Avatar von Morbus X
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    Wüsste ich auch nicht.
    Bei erfolgloser Reanimation mit allem drum und dran (weite, lichtstarre Pupillen etc.) kommt der Leichenwagen direkt im Anschluss.
    Carpe diem - memento mori
    Sons yets blade worn delight?
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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Beachbaer82
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    Ich habe gestern eine Stimme gehört die sagte:

    Es bedarf 2 Todesscheine ?!?!?!
    ... sonst hängst du da wie Jesus an Karfreitag! (B. Stromberg)



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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-DocMezzoMix
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    Wäre mir neu, es gibt ein recht umfangreiches Formular (ich glaube mit Durchschlägen). Allerdings schreiben wir hier z.B. keine L-Scheine vor Ort.
    Wenn Todesursache einwandfrei hinterlassen wir die Info für die Bestatter "Leiche OK, L-Schein da abolen" ..Wenn Todesursache unklar, kümmern sich andere um das Problem ;)
    Nach müde kommt blöd....



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