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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-apoplex
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    Original geschrieben von THawk
    Als Ergänzung zur Garantenstellung:

    Man wird auch zum Garanten wenn man privat zu einem Notfall kommt, sich dann aber als Arzt / RA / RS ... zu erkennen gibt. Entweder durch die Begrüßung oder auch weil man die RD-Jacke deutlich sichtbar im Privat-Wagen hängen hat.
    Ich hatte schon mal danach gefragt, ob du das belegen kannst, da ich es anders im Kopf hatte. Du hast den Link geliefert , allerdings scheint der nur die Meinung des Verfassers wiederzugeben.

    Mittlerweile habe ich ein Urteil gefunden, dass meine Meinung unterstreicht.
    http://www.verbraucherzentrale-breme...gsvertrag.html
    Hier geht es um einen Ersthelfer, der sich als Arzt zu erkennen gibt.
    Da dieses in seiner Freizeit passiert ist, wurde er rechtlich wie jeder andere Helfer behandelt. Insbesondere wurde klargestellt, dass kein Behandlungsvertrag (aus dem sich dann auch eine Garantenstellung stricken ließe) nur aus der Tatsache entsteht, dass er Arzt sei und Erste Hilfe leistet.

    Ähnlich wird es ja auch für einen privat dazukommenden Rettungssanitäter aussehen. Allerdings gibt es kein konkretes Gesetz (die Garantenstellung taucht ja auch nicht im Gesetztext auf), sondern dieses sind immer auslegungen des zuständigen Richters. Dieses ist das einzige Urteil dass ich zu halbwegs der Thematik gefunden habe. ich denke, dass es daher auch bei einem ähnlichen Fall berücksichtigt wird.
    Morgens Aponal, abends Leponex !



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  2. #32
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-fwpbl
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    Original geschrieben von apoplex
    Hier geht es um einen Ersthelfer, der sich als Arzt ausgibt.
    Das hast du etwas missverständlich geschrieben, der im Urteil genannte Ersthelfer war/ist Arzt... zwar Gynäkologe, aber auch das sind ja Ärzte ;)
    Also gibt er sich nicht als Arzt aus, er ist sogar einer.
    Und denkt dran:
    Das Leben ist wie Spaghetti, verwickelt, aber gut!!

    OSTERTALBAHN

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  3. #33
    Fününününününü
    Mitglied seit
    04.05.2006
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    468
    Diese Diskussion ist sehr spannend und ich versuche mal zur eigentlichen Frage zurück zukommen.

    Zwei Sachen sind vorweg zu erwähnen.
    Das deutsche Recht ist in vielen Dingen sehr schwammig formuliert und Auslegungssache.
    Und: Recht haben, heißt nicht Recht bekommen.

    Im Jurastudium habe ich folgendes gelernt.
    Der rechtfertigende Notstand (§34 StGB), der am Ende all das Handeln, welches wir im Notfall tun, aber eigentlich nicht alleine dürfen, rechtfertigen (also entschuldigen) soll greift dann, wenn das genutzte Mittel

    1. geeignet,
    2. erforderlich,
    2. angemessen ist.

    Wenn ich das was ich da mache kann (Nicht wenn ich glaube es zu können, sondern wenn ich es tatsächlich kann) und es notwendig ist, würde ich es auch machen.

    Notwendig ist es dann, wenn es nichts weniger invasives gibt, was zum selben oder wenigstens ebenfalls zu einem akzeptablen Ergebnis führt.
    Bei den Hilfsfristen in Deutschland, sollte kein Helfer in die Verlegenheit kommen, einen Patienten auf der Straße zu intubieren.
    Effektiv bebeuteln wäre da in meinen Augen die bessere Wahl.

    Zugang legen verhält sich da ähnlich. Und die Frage ist auch wozu? Wieviele Infusionen hat man denn dabei, wenn man so unterwegs ist?
    Medikamente sollten ohne Arzt sowieso tabu sein.

    Jeder sollte wissen, was er sich zutraut. Und was er sich nicht sicher zutraut, sollte er auch auf keinen Fall machen.

    Es ist und bleibt eine Körperverletzung.
    Diese K a n n entschuldigt werden.

    -geeignet- -erforderlich- -angemessen-

    Das sind in meinen Augen die Zauberworte bei dieser Entscheidung.
    Zum Gedenken an Karla



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  4. #34
    Neuro Retter Avatar von Intensivling
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    02.10.2003
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    6.673
    Da ich als Passant schon das ein oder andere mal in die Situation kam "erste Hilfe" zu leisten ... .hmmm ....
    Ohne Ausrüstung mal abgesehen vom Erste Hilfe Kasten sind doch eh die Massnahmen die man einleiten kann mehr als beschränkt.
    Da ich viele Jahre Akutmedizin und Intensivmedizin erfahren bin habe ich alles mir mögliche getan bis der RTW kam.
    Ich finde diese "Junkies" mit Notfallkoffer etc. eh übertrieben und man läuft immer in einer gesetzlichen Grauzone rum, es sei denn man ist Notarzt etc.
    Selbst als RettAss mache ich nicht Infusionstherapie oder dergleichen ... zum einen habe ich sowas nicht im PKW ... zum anderen reicht die erste Hilfe vollkommen aus.
    Ich mache Urlaub...
    am Euler-Liljestrand!!!



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