Negativ... zumindest wahrscheinlich. Bisher gibt es in der BRD keine einzige Verurteilung gegen nichtärztliches medizinisches Personal wegen Verletzung eben dieser Garantenpflicht; irgendwo gab es mal eine Verurteilung eines Hausarztes, weil er mal an einem UNfall einfach vorbei ist.Original geschrieben von apoplex
Die Garantenpflicht erstreckt sich auf die Tätigkeit am Arbeitsplatz, nicht auf "draußen", wohin ja die Frage abzielte.
Was wir hier machen, ist also Spekulation, was ein Richter dazu sagen würde, wenn wir einfach am Unfall/an Beusstloser Person vorbeilatschen. Die Tipps auf das Urteil in meiner Ausbildung und in der FoBi vor ein paar Wochen waren aber eindeutig, nämlich dass man als RS/RA/Krankenpfleger bei absolutem Nichtstun auch einen draufbekommen würde wegen Tötung durch Unterlassen.