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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    König für einen Tag Avatar von Pr0st
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    11.12.2007
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    Original geschrieben von apoplex
    Die Garantenpflicht erstreckt sich auf die Tätigkeit am Arbeitsplatz, nicht auf "draußen", wohin ja die Frage abzielte.
    Negativ... zumindest wahrscheinlich. Bisher gibt es in der BRD keine einzige Verurteilung gegen nichtärztliches medizinisches Personal wegen Verletzung eben dieser Garantenpflicht; irgendwo gab es mal eine Verurteilung eines Hausarztes, weil er mal an einem UNfall einfach vorbei ist.

    Was wir hier machen, ist also Spekulation, was ein Richter dazu sagen würde, wenn wir einfach am Unfall/an Beusstloser Person vorbeilatschen. Die Tipps auf das Urteil in meiner Ausbildung und in der FoBi vor ein paar Wochen waren aber eindeutig, nämlich dass man als RS/RA/Krankenpfleger bei absolutem Nichtstun auch einen draufbekommen würde wegen Tötung durch Unterlassen.



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  2. #12
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-apoplex
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    Original geschrieben von Pr0st
    Die Tipps auf das Urteil in meiner Ausbildung und in der FoBi vor ein paar Wochen waren aber eindeutig, nämlich dass man als RS/RA/Krankenpfleger bei absolutem Nichtstun auch einen draufbekommen würde wegen Tötung durch Unterlassen.
    Ja, nur dieses ergibt sich dadurch, dass ja jeder Bürger zur Hilfeleistung bei Notfällen verpflichtet ist - und zwar entsprechend seiner Fähigkeiten. Dass man da an Fachpersonal höhere Anforderungen stellt, ist auch klar.
    Ein Garant wird man jedoch nicht wegen der Ausbildung, sondern durch eine entsprechende Rechtspflicht zum Helfen.
    Diese kann sich dadurch ergeben, dass man:
    • eine bestimmte Aufgabe übernimmt (z.B. Sanitätsdienst) - hier ist man dann Garant für die sanitätsdienstliche Versorgung
    • einen anderen in eine Hilflose Lage gebracht hat (z.B. Unfallursacher muss sich um Unfallopfer besonders kümmern)
    • in einer speziellen Verbindung steht (z.B. Eltern für ihre Kinder)
    • sich dieses aus Berufswegen ergibt (Jugendamt für die Kinder in Pflegefamilien)
    • .......


    Für einen außer Dienst stehendem Helfer greift die Garantenpflicht nicht, aber es gibt andere Rechtsvorschriften, die in Notsituationen das Helfen regeln.
    Morgens Aponal, abends Leponex !



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  3. #13
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-THawk
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    25
    Als Ergänzung zur Garantenstellung:

    Man wird auch zum Garanten wenn man privat zu einem Notfall kommt, sich dann aber als Arzt / RA / RS ... zu erkennen gibt. Entweder durch die Begrüßung oder auch weil man die RD-Jacke deutlich sichtbar im Privat-Wagen hängen hat.



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  4. #14
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-apoplex
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    734
    Original geschrieben von THawk Man wird auch zum Garanten wenn man privat zu einem Notfall kommt, sich dann aber als Arzt / RA / RS ... zu erkennen gibt. Entweder durch die Begrüßung oder auch weil man die RD-Jacke deutlich sichtbar im Privat-Wagen hängen hat.
    Kannst du dafür eine Quelle nennen?

    ich habe etwas gegoogelt und finde es nur anders, so wie ich es oben geschrieben habe, z.B. hier:
    http://www.th-h.de/infos/jura/garant...#qualifikation
    Morgens Aponal, abends Leponex !



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  5. #15
    Registrierter Benutzer Avatar von Cr@sh
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    18.01.2004
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    53
    es geht ja auch nicht darum NICHTS zu tun!!!!!!! selbstverständlich müssen wir was tun!
    Aber ich wäre an eurer Stelle sehr vorsichitig mit invasiven maßnahmen alla Intubation!!! lest euch lieber nochmal die gesetze dazu durch.

    und es ist schon mal zu einer verurteilung gekommen!!!!! und zwar ein Fachpfleger ANÄ/INT und RA hat wohl draußen eine Intubation durchführen wollen dabei kam es zu einem Laryngospasmus als der NA da war hat keiner von beiden mehr einen Tubus können versenken! Das ende vom lied war der Richter gab dem Pfleger die Schuld den Spasmus durch mehrere Fehlversuche ausgelöst zu haben! Hätte er eine suffiziente Maskenbeatmung bis zum eintreffen des NA gemacht und erst als der NA vor Ort war Intubiert auf anweißung des Arztes wäre er rechtlich unantastbar geblieben.

    Soviel zum Thema ich sage nicht das wir nix machen sollen! Aber ich wäre mit invasiven Maßnahmen an eurer Stelle sehr sehr vorsichtig! Wenn was schief geht seit ihr dran verlasst euch drauf! Wenn nix schief geht hattet ihr glück und nix passiert!
    ____________________________
    Wenn einer zittert, weil er friert,
    wird er zunächst mal intubiert,
    damit er bloß nicht aspiriert,
    wenn man ihn dann defibrilliert.



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