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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    24.04.2008
    Beiträge
    142
    Zur Zeit haben wir ein akutes Problem in unserem Pflegedienst. Wir streiten uns um folgende Frage:

    "Dürfen Hilfskräfte Medikamente verabreichen, supkkutan Spritzen und
    Behandlungspflege durchführen?"

    Bei uns scheiden sich die Geister.
    Die meisten von uns sind der Meinung:

    N E I N

    Aber kann uns jemand sagen, wo man das genau Nachlesen oder Nachfragen kann?

    Für Euren Einsatz zu diesem Thema sage ich schon einmal
    VIELEN DANK!

    Es gibt nichts Gutes ausser man tut es!!!



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  2. #2
    krümmelt nicht Avatar von Krümmelchen
    Mitglied seit
    21.03.2008
    Beiträge
    23
    Hallo,

    wir haben das Thema mal in der Schule angeschnitten. Dort ging es auch um den Einsatz von Hilfspersonal.
    Leider gibt mein Text nicht soviel her, da er nur aus Auszügen besteht.
    Er stammt aus Berufs-Gesetzes-und Staatsbürgerkunde von Brauße. Vielleicht habt ihr das Buch ja bei euch stehen. Ansonsten müsste es aber weitere Gesetzestexte dazu geben, die euch helfen könnten.
    Rechtlich soll die Situation ziemlich schwammig sein. Die Grenzen zwischen examinierten Pflegepersonal und Hilspersonal verschwimmen oft im Tätigkeitsfeld.
    So kenne ich z.B. Hilfkräfte, die Spitzen geben, Medikamente stellen und auch selbstverantwortlich ausgeben.
    Hausintern ist es so geregelt, dass die Hilfskraft unter Beweis stellen muss, dass sie die angeordnete Tätigkeit fachlich korrekt durchführen kann. Hat sie das mit Erfolg getan, darf sie die Tätigkeit auch durchführen.
    In anderen Häusern ist die aber nicht so.
    Ich denke mal, das ist überall anders geregelt.

    Gruß Krümmelchen
    Ein Tag an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag
    (C.Chaplin)



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  3. #3
    Mr. Miyagi's Schüler Avatar von RS-USER-gonzo
    Mitglied seit
    12.04.2003
    Beiträge
    9.320
    bei uns regelt sich das danach: was zahlt die krankenkasse.

    medigabe von schon gestellten medis: exe und kph.

    medigabe von ungestellten medis: nur exen.

    da ist meiner meinung viel quatsch dabei.

    muß jetzt leider los zur arbeit später evtl. mehr.
    Geht der Strom Dir einmal aus, Petromax bringt Licht ins Haus!

    Ich habe die Arbeitskleidung nicht rausgegeben damit sie sauber bleibt!!!

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  4. #4
    Premium Mitglied Avatar von chrissitier
    Mitglied seit
    26.06.2007
    Beiträge
    185
    Wo ich meinen Pflegediensthelfer gemacht hab (hat das DRK hier dem gesamten RD-Personal angeboten) wurde das so gehandhabt, dass Hilfkräfte, die eine anderweitige Qualifikation hatten (MTA mit Erfahrung, RA, oder wir bei mir eben RS) solche Tätigkeiten durhführen durften.
    Andere nicht-Examinierte nur, wenn sie schon lange genug auf Station arbeiteten, um das Vertrauen des Pflegepersonals zu genießen... und nicht komplett verblödet waren (da gab es ein oder zwei Exemplare).
    Ich fands so ganz sinnvoll...pragmatische Lösung halt. Wie es rechtlich aussieht, weiß ich nicht.
    Er würgte eine Klapperschlang, bis ihre Klapper schlapper klang.



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  5. #5
    Mr. Miyagi's Schüler Avatar von RS-USER-gonzo
    Mitglied seit
    12.04.2003
    Beiträge
    9.320
    rechtlich ist das eine, ich bin auch der meinung das wenn einer es gelernt hat auch machen darf.

    das bezahlen ist das andere jede tätigkeit muß ja in der ambulanten pflege abgezeichnet werden und stichprobenartig gleichen die krankenkassen diese leistungsnachweise mit den ihnen vorliegenden handzeichenlisten ab.

    wenn nun eine tätigkeit von einem pflegehelfer abgezeichnet ist die der behandlungspflege zugeordnet ist zahlt die kasse nicht die durchgeführte tätigkeit egal ob die kraft das kann und beherrscht.
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