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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Neuro Retter Avatar von Intensivling
    Mitglied seit
    02.10.2003
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    6.673
    Pflegestandards ... das lang diskutierte und kritisierte Thema
    Gesetzlich sind Pflegestandards Dienstanweisungen und müssen befolgt werden. Kommt man mit einem Standard in absolute Gewissenskonflikte dokumentiert man dieses schriftlich und fragt den Arzt ob er das wirklich SO will !!!!

    Der Arzt hat durchaus die Delegationsgewalt, aber ich als Pflegekraft immer noch die Durchführungsverantwortung und wenn ich die Anordnung so ausführe wie delegiert, weiß aber das es falsch ist und mache es dennoch ... bin ich mit dran.

    Ich finde im Gesundheitswesen solche Standards als gefährlich. Als Bsp. Intubationsstandard wo sogar Medikamente vorgegeben sind , das ist gemeingefährlich.

    Leitlinien wären durchaus sinnvoller weil man dort auch noch mitdenken muss, zwar nicht gerne gesehen aber besser.
    Ich mache Urlaub...
    am Euler-Liljestrand!!!



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  2. #12
    Registrierter Benutzer Avatar von Fallobst
    Mitglied seit
    03.08.2005
    Beiträge
    378
    Das <schöne> daran ist ja auch, das z.B. beim Intubationsstandart am Ende doch eh jeder Doc was anderes will...

    Ziehst du Etomidat auf, will der Doc 100%ig Propofol, ziehst du Lysthenon(Succi) auf will er sicherlich Esmeron , soviel zu Standards...
    www.pflegewiki.de

    Es lebe der Wellfleischabusus...



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  3. #13
    Schwester Rabiata
    Guest
    Original geschrieben von Schim


    Dass zwischen den beiden Situationen ein Unterschied ist, ist mir schon klar. Aber es war schon auffällig, kurz hintereinander so schwarz-weiße Darstellungen zu lesen. Dass man "fassungslos" ist über etwas, was man selber in einer anderen, aber doch ähnlichen Situtation auch so gemacht hat, erscheint mir inkonsequent.
    Also nochmal, gaaaaanz langsam... ;)

    Fall a)
    ein invasiver Eingriff mit einem dafür (laut Medizinproduktegesetz) ungeeignetem Produkt.
    Magensonde und Blasenkatheter weisen halt schon ein paar Unterschiede auf.
    Kommt es dann zu Verletzungen in diesem Bereich - bei tobenden Kleinkindern gar nicht soooo unmöglich - oder zu Infektionen...
    dann finde ich, sieht es nicht gut aus wenn man zugeben muss, man hat was benutzt was dafür nicht vorgesehen ist.

    Fall b)
    Es ist (in anderen Standards) durchaus vorgesehen starke Schwellungen (nach Eingriffen, Verletzungen etc) hochzulagern.
    Hier sehe ich das Problem für den Patienten eher darin, dass Schmerz und Schwellung zunehmen wenn er die Hand noch weiter runter hängen lässt.
    Einerseits wird empfohlen die Hand mit Kissen hochzulagern, aber für den Heimweg eine Schlinge zur Stütze ist verboten?

    Was bin ich froh mein Examen 1986 gemacht zu haben!
    Im Nachhinein hab ich in meinem praktischen Examen gegen manche Standards verstoßen, aber nur zum Wohl des Patienten mit genauer Begründung.
    Damals war Mitdenken noch gefragt ;)

    Rabiata



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  4. #14
    Registrierter Benutzer Avatar von Fallobst
    Mitglied seit
    03.08.2005
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    Naja die heutigen Curricula hindert einen nicht zwingend am mitdenken...
    www.pflegewiki.de

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  5. #15
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    04.05.2008
    Beiträge
    13
    Das Problem ist das einige Standards zu heiligen Kühen erklären, welche in keinem Fall geschlachtet werden dürfen. Bei meinem Studium sagte kürzlich ein Prof. von der Inneren: Bis Sie fertig sind werden Sie nur noch ein Buch mit Standards haben, welche Sie abprüfen um sich juristisch zu schützen.
    Bei dem medizinischen Assistenzpersonal ist dies in weiten Teilen heute schon und einige junge DGKS setzen dies auf Teufel komm raus um. Logischer Menschenverstand ist da nicht mehr gefragt. Ich habe es einmal erlebt, dass sich einige RA in ihren Algorithmus "aufgehängt" haben, weil sie schlicht und ergreifend nicht an Minderdurchblutung gedacht haben.
    Persönlich fand ich die Aussage eines Facharztes Anästhesie passend: Meine Damen und Herren. Sie beschweren sich die Standards zu lernen - Nein ich bin nicht der Meinung, dass Sie sie in jedem Fall beachten müssen. Aber Sie müssen wissen gegen welche Regel Sie verstoßen und warum und im Zweifel eine Studie zitieren können, welche genau das Gegenteil besagt.
    Nur Leider geht derzeit alles in Richtung evidence base medicine und das kann der Medizin noch arge Kopfschmerzen bereiten.
    Ansonsten gilt Gesetz ist Gesetz und ist somit nur zum Schutz eines höheren gutes zu brechen. Eine Dienstanweisung ist Arbeitsrecht kann aber auch unangenehme Folgen haben.
    Die hier gemachten Äußerungen entsprechen meiner eingenen Meinung und sind nicht zwingend deckungsgleich mit den der Organisation in der ich tätig bin.



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