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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Liebe Gemeinde,
    ich habe folgende Frage: Kann ich als Notarzt bei Privatpatienten selbst meine Leistungen liquidieren?
    Oder sind in der Pauschale, die der RD-Träger einzieht, diese Leistungen schon darin enthalten?
    Und wenn die Prvatliquidation möglich ist: Welche Ziffern kämen in Frage?

    Gruß Hypnodoc



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Die Leistungen des Notarztes sind in der Notarztpauschale enthalten. Wann das berechnet wird, ist abhängig davon, was die Kassen jeweils verhandelt haben mit dem Träger vor Ort.
    Das Leben ist ein Geschenk, das man nur EINMAL überreicht bekommt.........und manchmal ist es eine Fahrt auf einem Wildwasserfluss mit unendlichen vielen Stromschnellen auf dem Weg.

    +++++Hanna Erika Schwarz 14.01.08-08.07.08+++++
    +++++Clara Wehrle 31.07.2009+++++



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  3. #3
    Rollentauscher Avatar von RS-USER-DoktorW
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    Außer einer ärztlichen Leichenschau fällt mir hier nichts ein, was man nach GOÄ berechnen könnte.
    Diabetes ist kein Zuckerschlecken!!



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  4. #4
    Ehemann und Vater Avatar von RS-USER-emergency doc
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    Naja, kommt drauf an. In einigen Bundesländern (AFAIK Bayern und Sachsen) gibt es für Notärzte eine beschränkte Kassenzulassung, mit der Einsätze direkt bei der Krankenkasse, BG und bei Privatpatienten direkt abgerechnet werden. Wenn Du nicht dort arbeitest, darfst Du nicht...
    .oO°Oo. The Secret Order of the ^v^ .oO°Oo.
    Für jedes komplexe Problem gibt es eine Lösung, die einfach, bestechend und falsch ist
    (H.L. Mencken)
    www.krankenhauskantine.de



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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-DocMezzoMix
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    Ich dachte es geht bei Liquidation um was anderes...
    Schade, und ich hatte die Hoffnung es hätte jemand den Mut gehabt sich von Stammpatienten zu trennen.

    Tschuldigung..nach müde kommt blöd
    Nach müde kommt blöd....



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