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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Zusammen,

    nach langer Zeit mal wieder ein Beitrag von mir

    Ich bin mir aktuell leider nicht mehr sicher wer alles Einsicht in eine Patientenakte nehmen darf, deswegen stelle ich die Frage nun hier.

    Zur Situation:

    Patient: weiblich mitte 80 demenz und durch Familienangehörige ausgezeichnet versorgt.

    Da die angehörigen aufgrund Privater und Beruflicher Umstände nicht in der Lage sind sich um die im Anbau lebende Dame ausreichend zu kümmern wird für die Zeit von 14 Tagen eine Ambulante Pflege mit der Teilpflege der Dame betraut. Bereits am ersten Tag der Pflege wird der Arzt des Vertrauens(?) des Pflegeteams hinzugerufen und die Dame durch diesen ins KrHs eingewiesen. Hierzu seie angemerkt das dieser Arzt die Dame das erste mal gesehen hatt.
    Im KrHs wird ein leicht verschlechterter AZ vorgefunden.
    Als die Angehörigen die die eigentliche Pflege der Dame durchführen nun im KrHs eintreffen finden sie die Dame stark sediert, verwirrt, halluzinierend und in einem deutlich verschlechterten AZ vor.
    Als die direkten Angehörigen (Sohn, Schwiegertochter und Enkelin) einsicht in die Patientenakte wollen um zu sehen was die Dame an Medis erhält wird dies Verweigert und mit dem Stichwort Datenschutz begründet.
    Es muß erwähnt werden das die Dame keinen Vormund und keinen bestellten Betreuer hatt.

    Da sich der Zustand der Dame im KrHs nicht bessert und die vorher äüßerst aktive Dame inzwischen ca 16 H am Tag schläft und die übrige Zeit in einem Dämmerzustand liegt ist es den Angehörigen sehr wichtig zu erfahren was nun genau Sache ist.

    Die Angehörigen sind zum Teil Exam. Pflegekräfte bzw im RD Tätig so das die Angehörigen mit den Daten durchaus etwas anfangen können.

    Ich Danke euch schon mal im Vorraus !

    mfg Raoul

    PS: Bevor jemand fragt, nein die Dame ist nicht eine Angehörige von mir selber aber von einer sehr guten Freundinn.
    mfg r.klein

    -- lediglich meine PERSÖNLICHE meinung ! also nix offizielles!--



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Fallobst
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    Ich bin kein Jurist und menschlich finde ich das verhallten des PD super ätzend , aber ich befürchte er ist rechtlich gesehen auf der sicheren Seite, allerdings ist die Patienin ja in diesem Zustand nicht mehr in der Lage sich um ihre medizinischen Belange zu kümmern, evtl. kann ja ein Angehöriger (zeitweise) die Betreuung übernehmen?
    www.pflegewiki.de

    Es lebe der Wellfleischabusus...



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    15.01.2008
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    wäre es mal mit einem Familienrichter zu reden.
    Bei der Anamnese und dem Verlauf wäre hier eine Betreuung zumindest für den gesundheitlichen Teil sicher möglich.

    Am besten versuchen, die eigenen Beobachtungen zu dokumentieren und nur im Ausnahmefall selber zu bewerten.

    Das mit dem Richter dauert übrigens gar nicht so lange.
    Und es ist nur eine Option, ev ist es auch die Kanonenkugel vs den Vogel des Jahres 2006. Das müsst ihr selber einschätzen,
    LG
    Kad



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  4. #4
    Ehemann und Vater Avatar von RS-USER-emergency doc
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    Zitat Zitat von R.Klein Beitrag anzeigen
    Als die direkten Angehörigen (Sohn, Schwiegertochter und Enkelin) einsicht in die Patientenakte wollen um zu sehen was die Dame an Medis erhält wird dies Verweigert und mit dem Stichwort Datenschutz begründet.
    Leider leider gibt es oft solch unangenehme Begegnungen. Was man auf jeden Fall raten kann, ist die eigene Höflichkeit nicht über zu strapazieren, sondern angepasst ruhig contra zu geben. Hinter sowas steht leider oft die Angst vor Verantwortung (Wenn ich denen jetzt die Akte zeige, bin ich es gewesen). Ein Betreuungsverfahren kann man übrigens auch selber einleiten, außerdem lohnt die Frage nach einem Vorgesetzten (Stationsleitung, Stations- oder Oberarzt).
    .oO°Oo. The Secret Order of the ^v^ .oO°Oo.
    Für jedes komplexe Problem gibt es eine Lösung, die einfach, bestechend und falsch ist
    (H.L. Mencken)
    www.krankenhauskantine.de



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