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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36
    Ehemann und Vater Avatar von RS-USER-emergency doc
    Mitglied seit
    09.05.2007
    Beiträge
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    Zitat Zitat von Fallobst Beitrag anzeigen
    Mir kommen auch gleich dir Tränen...., Augen auf bei der Fachrichtungswahl...; und am Hungertuch nagt von den Damen und Herren auch keiner!
    Sorry, aber das geht ja sowas von gar nicht!!!!!!!!!!! Eine Scheißbezahlung ist eine Scheißbezahlung, da braucht man nicht drüber zu diskutieren. Und dieser dumme Spruch geht fast schon in die Richtung von Ullalas historischem "Ich kann nicht aus allen Ärzten Millionäre machen!"-Unsinn...
    .oO°Oo. The Secret Order of the ^v^ .oO°Oo.
    Für jedes komplexe Problem gibt es eine Lösung, die einfach, bestechend und falsch ist
    (H.L. Mencken)
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  2. #37
    Schwester Rabiata
    Guest
    Zitat Zitat von Kadarka Beitrag anzeigen
    Der Kollege der ALLES auf Kasse macht würde in so einem Fall leider nur seine Kollegen besch...en. Dem Patienten ist das egal rsp. hat er einen finanziellen Vorteil da er nicht zuzahlen muss.
    Aber wenns doch Kassenleistung ist, also abrechenbar????
    Es ging ja ursprünglich um die gyn. Vorsorge....
    So ist die vag. Sonographie abrechenbar (33044 mit Berichtspflicht).
    Warum wird die dann oft Frauen als IGEL-Leistung verkauft?

    Warum besch**** er dann Kollegen, wenn er diese Leistungen auch mit der Kasse abrechnet?


    Rabiata



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  3. #38
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    15.01.2008
    Beiträge
    30
    ich will es trotzdem mal versuchen.
    Wie sieht der Leistungstext der Ziffer denn konkret aus?
    Leider kenne ich mich in der Gyn nicht so aus.
    In fast allen Bundesländern ist es mit der Zuteilung der RLV ja so, dass nach einem ersten Kontakt nur noch 1-?? Euro für Leistungen übrig bleiben.
    Da sind alle Leistungsinhalte darüber hinaus eine unentgeldlich erbrachte Leistung.
    Diese steht unter der Strafandrohung der GOÄ und der Kammer.
    Daher ist es eine Pflicht des Doc die Leistung anzubieten. Er muss darüber aufklären, dass es ausserhalb der Kassenleisungen (WANZ) auch noch "bessere" Medizin gibt.
    Im anderen Fall verstösst er gegen Aufklärungspflichten und würde sich über das bürgerliche Recht angreifbar machen. Hier käme es im Falle eines Falles zu einer Beweislastumkehr im Haftpflichtverfahren.
    Anderer Fall könnte sein, dass die Sono nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes oder einer Altersgrenze abgerechnet werden darf. Also auf Kasse.
    Oder dass die technischen und fachlichen Anforderungen der Vorsorge weit hinter dem Facharztstandart zurückbleiben. Siehe Hautscreening.

    Der Besch+++ der Kollegen erfolgt auf zweierlei Weise.
    Zum einen verschafft er sich einen "Marketingvorteil": Da musst du nischt bezahlen!

    Zum anderen reduziert er den Fallwert der Fachgruppe durch die Anforderung von Leistungen aus einem Gesamttopf.

    Das sit mal der Versuch einer Antwort.
    Bei Bedarf gern mehr.

    LG
    Kad

    Frage an Fallobst: Woher hast du belastbare Zahlen? Oder ist das ein subjektiver Eindruck?



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  4. #39
    Schwester Rabiata
    Guest

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    Zitat Zitat von Kadarka Beitrag anzeigen
    Wie sieht der Leistungstext der Ziffer denn konkret aus?
    Leider kenne ich mich in der Gyn nicht so aus.
    Werde ich nachreichen, hab den EBM2008 halt nicht zuhause rumstehen .-)
    Edit:
    http://www.kbv.de/ebm2009/html/000/L81000JR10000H0.html

    Mein Gyn hast mir so erklärt, dass es eine Kassenleistung ist und er sie mit der Kasse abrechnet.

    In den Ausschlussgründen finde ich nix von Vorsorge....

    Rabiata



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