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Thema: 2 ZVS-Fragen

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    ...gone snowboarding! Avatar von random
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    Guten Morgen,

    ich habe da noch mal 2 Fragen zur ZVS, bevor ich meine Unterlagen losschicke.

    1. Ich habe bei meiner Wunsch-Uni Ortskriterium 4. Ich will aber einen Ortsantrag stellen, wg. Doppelstudium. Wenn der Ortsantrag nicht genemigt wird, hab ich dann gar kein Sozialkriterium, oder nehmen die dann 4, weil ich hier wohne?

    2. Was soll der Quatsch mit der Postkarte? Kann ich die Unterlagen nicht per Einschreiben verschicken? Dann habe ich wenigsten einen rechtskräftigen Beweis, das meine Unterlagen angekommen sind.

    Danke!
    MfG



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  2. #2
    Heinz Wäscher
    Guest
    Hey...sorry
    aber warum lest Ihr nicht mal aufmerksam Schritt für Schritt das ZVS-Info durch???
    Da stehen alle Antworten auf Deine o.g. Fragen drin!
    Es kann nicht schaden, sich damit ein wenig auszukennen



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  3. #3
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Original geschrieben von random
    1. Ich habe bei meiner Wunsch-Uni Ortskriterium 4. Ich will aber einen Ortsantrag stellen, wg. Doppelstudium. Wenn der Ortsantrag nicht genemigt wird, hab ich dann gar kein Sozialkriterium, oder nehmen die dann 4, weil ich hier wohne?
    Die 4 kommt von der Meldebescheinigung, die Du Dir beim Einwohnermeldeamt ausfüllen und abstempeln lassen kannst. Die ist NICHT identisch mit dem Ortsantrag A, den Du z.B. stellen kannst, wenn Du schonmal einen Studienplatz an der Uni Sonstwo gekriegt hast (kann auch am anderen Ende der Republik sein) und den wegen Zivi, Bund etc. nicht annehmen konntest.
    Original geschrieben von random
    2. Was soll der Quatsch mit der Postkarte? Kann ich die Unterlagen nicht per Einschreiben verschicken? Dann habe ich wenigsten einen rechtskräftigen Beweis, das meine Unterlagen angekommen sind.
    Kannst Du natürlich machen, einen *rechtskräftigen* Beweis hast Du haber nicht.
    Das Einschreiben beweist bloß, daß ein *Brief* von Dir bei der ZVS eingegangen ist, ob da Deine Unterlagen drin waren kann das nicht belegen.
    Im Zweifelsfall wird die ZVS sagen: "Da war ein Stoß weißer Blätter drin und die haben wir dann weggeworfen und Du kannst nicht das Gegenteil beweisen.

    Hatten wir neulich schonmal. Kuckst Du hier
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  4. #4
    ...gone snowboarding! Avatar von random
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    Erstmal Danke für die Antwort

    Zur Frage Nummer 1 habt ihr mich aber beide misverstanden, oder ich habe mich unklar ausgedrückt.
    Ich habe das ZVS-Info nämlich ganz genau gelesen

    Also, ich will einen Ortsantrag stellen, weil ich ein Doppelstudium machen will. Das geht laut dem ZVS-Info. Das sind dann studienorganisatorische Gründe.
    Also Kriterium 3.

    Meine Frage ist, ob ich zusätzlich noch eine Meldebescheinigung abgeben kann und soll, falls der Ortantrag scheitert.
    Also Kriterium 4.

    Etwas kompliziert das Ganze...

    MfG



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  5. #5
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Klaro, alles hinschicken was geht...
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