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  1. #91
    Diamanten Mitglied Avatar von el suenio
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    Wenn du als Pflegekraft nen falsches Medikament aufziehst oder in der falschen Dosierung und der Arzt es dann spritzt, ist der Schaden der gleiche und du genauso dran.
    Das ist wohl wahr, ich denke an den schon heiß diskutierten Artikel "Saft in Vene gespritzt - Kind tot". Da war das Medikament zwar das richtige, aber die Applikationsart nicht. Das ist sowieso ein bisschen schwierig, denn zu viele Köche verderben bekanntlich den Brei und je mehr Personal Teilhandlungen an ein und derselben Sache durchführt, umso größer ist m.M.n. die Fehlerrate. Wie auch immer, natürlich macht das keinen Unterschied, aber ich dachte eher in die Richtung, dass die Schwester nicht die Möglichkeit hat, schnell genug einzugreifen.
    Das mit den Nebenwirkungen kann ich auch nicht ganz nachvollziehen- Notfallmaßnahmen sollte jede Pflegekraft beherrschen und in so jedem Krankenhaus ist das Rea-Team ratzfatz da. Genauso kann es erst später zu Nebenwirkungen kommen- und dann ist auch kein Arzt da. Und es kann genauso bei oraler Gabe und s.c./i.m.-Gabe von Medikamenten zu Nebenwirkungen kommen.
    Okay, das macht Sinn, dann war es ein ungünstiges Beispiel meinerseits. Ich war der Annahme, dass gerade bei i.v.-Gaben die Wirkung schneller ist und die möglichen Nebenwirkungen dadurch auch. Bis so eine Tablette Nebenwirkungen zeigt, dauert das ja eine Weile, da kann man evtl. schneller handeln bzw. hat die bessen Möglichkeiten (Zeitfenster) noch etwas zu erreichen, als wenn es injiziert wurde. Kann natürlich auch falsch sein, ich habe nur vermutet
    Ein anderes Problem ergibt sich aus den Diensten: Da wird dann der diensthabende Arzt zum Verabreichen eines Medikamentes angefunkt, der den Patienten nicht kennt- da kann es schnell zu Verwechlungen kommen.
    DAS glaube ich sofort und das finde ich auch äußerst negativ. Der Arzt kann ja überhaupt nichts dafür, dass er die Patienten nicht kennt und sich da abzusichern ist auch sehr schwierig. Selbst mir ist da schon eine Verwechslung unterlaufen, weil ich zwei Patienten nicht kannte und über die Verlegung nicht informiert war. In meinem Fall war das noch harmlos, weil sich mein Aufgabengebiet eher beschränkt, man stelle sich vor, es wäre z.B. eine Injektion gewesen.
    Ich find´s halt schizophren, das Ganze an der Verarbreichungsform und nicht am Medikament fest zu machen.
    Als Pflegekraft darf man ja i.v. spritzen, wenn man die entsprechende Weiterbildung hatte und eine Bescheinigung hat (weiß jemand wie die heißt?). Dennoch sind einige Medikamente ausgenommen, nämlich solche, die halt -ich sag jetzt mal- brisant sind (bei falscher Gabe besonders gefährlich). Dürfte die Schwester dasselbe Medikament oral geben? Anscheinend ja schon. Könnte mir jemand ein konkretes Beispiel nennen, ich kenn mich da nicht aus und das würde mich grad interessieren. Dies ließe sich nur mit der schnellen Wirksamkeit erklären. Auf jeden Fall finde ich schon, dass irgendwann Schluss sein sollte mit der Delegierung der Aufgaben auf die Krankenschwester und dieser Punkt ist für mich persönlich bei i.v.-Injektionen erreicht.
    Meine Ansicht könnte aber auch damit zusammenhängen, dass ich tagtäglich sehe, was einige angehende GuKPfl so wissen bzw. nicht wissen. Ich will hier niemanden schlecht machen, aber wenn man eine transnasale Sonde durch den Bauchnabel legen will, dann weiß ich auch nicht Ob so eine Person dann dazu in der Lage ist, solche ärztlichen Tätigkeiten zu übernehmen, ich stelle es in Frage.
    Und zum Thema Viggolegen: Ich weiss genau wie ätzend das in den Diensten ist, wenn man vor lauter Notfällen kein Land mehr sieht und die Pflege von Stationen im 5-Min-Takt wegen Viggos anruft.
    Aber 'ne Flexüle zu legen, ist -soweit ich weiß- delegierbar. Oder nicht?
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  2. #92
    ehemalige Userin 24092013
    Guest
    Zitat Zitat von el suenio Beitrag anzeigen

    Aber 'ne Flexüle zu legen, ist -soweit ich weiß- delegierbar. Oder nicht?
    Ich bin da aber net so sicher, ob Schwester Rabiata aus dem Spätdienst das einfach so mit sich machen lässt, wo ihr doch schon 6 Stunden lang die Patienten mit Klingeln, Lagerungen, Betten, Essen, Prophylaxen und Co beansprucht haben....und eigentlich noch die Kurven nachgeschrieben werden sollten .



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  3. #93
    Diamanten Mitglied Avatar von el suenio
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    Schwester Rabiata aus dem Spätdienst
    Ich glaub, die kenn ich auch
    Hmm, weiß ich auch nicht, es sind ja nicht alle mit Schokolade bestechlich...Also damit hätte ich jetzt wiederum kein Problem, wäre ich da Schwester, würde ich das machen. (Aber ich halt mich mal lieber zurück, denn momentan kann ich das noch gar nicht )
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  4. #94
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Prinzipiell ist das Viggolegen delegierbar- nur in vielen Häusern gibt es Regelungen, dass die Pflege das eben nicht darf.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #95
    Diamanten Mitglied Avatar von el suenio
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    Prinzipiell ist das Viggolegen delegierbar- nur in vielen Häusern gibt es Regelungen, dass die Pflege das eben nicht darf.
    Also ich hab das bei uns ehrlich gesagt auch noch nicht gesehen, dass das eine Schwester macht. Hatte daraufhin aber mal gegoogelt und da stand, dass es delegierbar wäre. Das wäre für mich auch sinnvoll, denn Blutabnehmen wird ja auch durch eine Schwester durchgeführt. Ob die Kanüle nun drin bleibt oder nicht, ist ja erst mal relativ egal.
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