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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Registriert seit
    31.01.2006
    Beiträge
    2.798

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    Hallo,
    mich würde mal interessieren, nach wie vielen Monaten Weiterbildung ihr die "allgemeinen Inhalte der Weiterbildung gemäß (Muster-)Weiterbildungsordnung" in euren Logbüchern bescheinigt bekommen habt und in welchem Fach ihr dabei tätig wart.

    Die Weiterbildung beinhaltet unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen stets den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
    – ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns
    – der ärztlichen Begutachtung
    – den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements
    – der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen
    – psychosomatischen Grundlagen
    – der interdisziplinären Zusammenarbeit
    – der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten
    – der Aufklärung und der Befunddokumentation
    – labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor)
    – medizinischen Notfallsituationen
    – den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs
    – der Durchführung von Impfungen
    – der allgemeinen Schmerztherapie
    – der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differenzialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen
    – der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden
    – den psychosozialen, umweltbedingten und inter-kulturellen Einflüssen auf die Gesundheit
    – gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns
    – den Strukturen des Gesundheitswesens.



  2. #2
    Herzschamane
    Registriert seit
    28.02.2005
    Ort
    Deichschafland
    Semester:
    6.WBJ Wunderheilung
    Beiträge
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    Lasse mein Logbuch jetzt vor Jobwechsel nach 4 Jahren ausfüllen. Welches Datum mein Ex-Chef wo hinschreibt sehe ich nächstes Jahr, wenn ich alles zugeschickt bekomme. Ist aber letztendlich auch egal, Hauptsache es ist unterschrieben und am besten noch ein Stempel drauf.



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Registriert seit
    31.01.2006
    Beiträge
    2.798
    Zitat Zitat von dreamchaser Beitrag anzeigen
    Hauptsache es ist unterschrieben und am besten noch ein Stempel drauf.
    Klar, interessieren würde mich trotzdem, wann man die entsprechenden Unterschriften frühestens bekommen kann.



  4. #4
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Registriert seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.950
    Ich wüßte nicht, daß das irgendwo festgeschrieben ist.
    Wirkt halt nur etwas komisch, wenn das schon nach dem 1. WBJ unterschrieben wird...
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Ich hätte jetzt gedacht, dass man das über den freien Text des Weiterbildungszeugnisses nachweisen kann. (Aber zumindest bei meiner Ärztekammer steht für mein Fach auch explizit in der WBO, dass die Nachweise der anderen Inhalte nicht an das Logbuch gebunden sind.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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