Die Weiterbildung beinhaltet unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen stets den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
– ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns
– der ärztlichen Begutachtung
– den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements
– der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen
– psychosomatischen Grundlagen
– der interdisziplinären Zusammenarbeit
– der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten
– der Aufklärung und der Befunddokumentation
– labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor)
– medizinischen Notfallsituationen
– den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs
– der Durchführung von Impfungen
– der allgemeinen Schmerztherapie
– der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differenzialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen
– der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden
– den psychosozialen, umweltbedingten und inter-kulturellen Einflüssen auf die Gesundheit
– gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns
– den Strukturen des Gesundheitswesens.