Es kommt auf den genauen Vertragstext der Versicherung an.
Sind vorher bekannte Erkrankungen ausgeschlossen oder alle zum Antritt der Reise bestehenden Erkrankungen von dennen der Patient evtl. auch nicht weiß.
Normalerweise kenne ich es eigentlich auch so, dass nur nicht zum Zeitpunkte des Reiseantritts bekannte, akute Erkrankungen bezahlt werden. In diesem Fall besteht also eigentlich eine Leistungspflicht. Jedoch wird bei teuren Erkrankungen (und so hört es sich an) gerne erstmal verweigert. Der Klageweg ist lang und viele geben auf, bzw. können es sich irgendwann nicht mehr leisten.