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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Würd ich auch so machen. Die meisten Gehaltsabrechnungen sind sowieso so undurchschaubar... da kann man sowas schon mal übersehen
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #7
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    Das ist zwar doof, aber rein rechtlich müsstest du das melden, da eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt §812 ff BGB.
    Da dir die Überzahlung auch aufgefallen ist, kannst du dich auch nicht mit dem "ich wusste von nichts" Argument behelfen.

    http://www.n-tv.de/ratgeber/Arbeitge...cle538444.html
    Naja, musst du halt mit deinem Gewissen ausmachen...



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  3. #8
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Zitat Zitat von Thomas24 Beitrag anzeigen
    Das ist zwar doof, aber rein rechtlich müsstest du das melden, da eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt §812 ff BGB.
    Da dir die Überzahlung auch aufgefallen ist, kannst du dich auch nicht mit dem "ich wusste von nichts" Argument behelfen.

    http://www.n-tv.de/ratgeber/Arbeitge...cle538444.html
    Naja, musst du halt mit deinem Gewissen ausmachen...
    Wieso? Er hat doch gedacht, das Datum der Approbation würde zählen, deshalb ist ihm das nicht verdächtig vorgekommen.... und wenn irgendeine Muriel aus dem Internet erzählt, dass sich die Verwaltung da vertan hätte... also bitte... würdest Du deshalb Geld zurückgeben?

    Bei uns ist das immer so ein Ärgernis mit den Schichtzulagen: Wenn man in eine höhere Schichkategorie wechselt (z.B. aus Früh/Spät in Dreischicht), dann muss man das beantragen, wechselt man in eine tiefere, wird die automatisch gekürzt.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Mal andersherum: wenn die Verwaltung drei Monate zu spät die Höhereinstufung vornimmt und dir das auffällt, da würdest du dich doch schon melden, oder?

    Wie gesagt, muss man halt mit seinem Gewissen ausmachen- rein rechtlich ist der Sachverhalt aber klar



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  5. #10
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Wobei es dem Arbeitgeber nicht leicht fallen wird, nachzuweisen, dass er es wirklich gemerkt hat.
    Er kann sich ja auch doof stellen und sagen, dass er ein außerordnetlich gutes verhältnis zu seinem Arbeitgeber hat und in neun Monaten nie Anlass hatte an der Richtigkeit der Zahlung zu zweifeln und es deshalb für korrekt gehalten hat.

    Außerdem kann der AG ja auch beschlossen haben, seinen Mitarbeiter wegen besonders guter Leistung früher hochzustufen. Ich kenn ein paar Fälle, in denen Assistentinnen nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft vom Grundgehalt her gleich um mehrere Stufen angehoben wurden damit sie das volle Elterngeld kriegen... gibt halt auch nette Chefs und Verwaltungen, die was davon verstehen wie man Mitarbeiter hält.
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