Das ist zwar doof, aber rein rechtlich müsstest du das melden, da eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt §812 ff BGB.
Da dir die Überzahlung auch aufgefallen ist, kannst du dich auch nicht mit dem "ich wusste von nichts" Argument behelfen.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Arbeitge...cle538444.html
Naja, musst du halt mit deinem Gewissen ausmachen...