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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ich hab ja vor gut 5 Jahren mit der Fachkunde angefangen- da hatte ich auch noch für die alte bayerische Fachkunde nen Wisch, wo die einzelnen Punkte vom Ausbilder abgehakt und unterschrieben werden konnte. Plus dann noch das Lehrgangszeugnis. Sah ein bischen wie so nen Laufzettel aus. hatte da auch tatsächlich noch ne zusammenfassende Bescheinigung. Ach, wär ich doch damals mal nen paar Wochen nach Bayern gefahren und hätte mir den Mist damals anerkennen lassen.
    Den Wisch werd ich aber auch mitschicken, weil da die Bescheinigung für die beiden Thoraxdrainagen mit drauf ist.
    Hab jetzt aber genug Klinikzeit, dass ich gleich die Zusatzbezeichnung machen kann.

    Und jetzt gibt´s eh die Rache für den Papierwust- jetzt schick ich alles mit: Zeugnis vom Refresherkurs, Bescheinigung vom Intubationspraktikum im Rahmen der Inübungshaltung, die Bescheinigung für die MASCAL-Weiterbildung....

    Niedersachsen hat ja sogar nen total ausführliches Anmeldeformular- da brauchen die auch noch nen Lebenslauf, Arbeitsverträge (hab ich z.B. gar nicht, weil gibbet bei meiner "Firma" in der Form nicht)Dokumentation des jährlichen Weiterbildungsgesprächs (hab ich auch nicht, weil kein Weiterbildungsabschnitt länger als ein Jahr gedauert hat. Und somit eh das Zeugnis hab) und zusätzlich ne Aufstellung aller ärztlichen Tätigkeiten.
    Ist aber auch das gleiche Formular für Fachkunden, Zusatzbezeichnungen und Facharztprüfungen.

    Ich werd da eh morgen mal anrufen müssen, wie die das jetzt genau haben wollen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Muhahah- die sind wahnsinnig:
    Also ich brauch ne Liste (Vordruck hat die Ärztekammer, aber nur auf Nachfrage, nicht online zu finden.). Darauf muss der Vor-und Zunahme der jeweiligen "richtigen" Notärzte mit bei sein. UND: Ne fachliche Stellungnahme von einem der begleitenden Notärzte.
    UND die Einsätze zählen erst nach Kurs und nach Anästhesiezeit.
    Jährliche Weiterbildungsgespräche entfallen, wenn man bis zu einem Jahr an der Weiterbildungsstätte war.
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  3. #8
    Airborne Avatar von gnuff
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    Immerhin haben wir damit eine Erklärung für den Notarztmangel...
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  4. #9
    Administrator Avatar von Brutus
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    Das ist frech. Die entsprechende Liste nur auf Nachfrage auszugeben ist ja schon mal topp! Die Notärzte aufzulisten... OK. Wenn man sich die Arbeit sparen will, auf den Protokollen nachzulesen, wer da mitgefahren ist... auch gut. Eine fachliche Stellungnahme. Naja, ob ich jetzt ein Zeugnis vom ÄLRD / Chef oder Notarzt kriege...
    Aber dass die Einsätze erst nach der Anästhesiezeit gelten ist ein Witz! Wo steht geschrieben, dass man in der Anästhesie gewesen sein muss? Lt. ÄK kann man ja auch in der Intensiv oder in der Notfallambulanz die Zeit abreißen. Außerdem zählt die Zeit lt. ÄK NACH dem Kursbesuch. siehe: Hier!

    Aber anscheinend haben wir ja in Deutschland zu viele Notärzte, so dass wir ohne Weiteres die Bürokratie so ausufern lassen können, dass die evtl. noch engagierten Ärzte davon abgehalten werden mit dem Rettungsdienst überhaupt anzufangen.

    Edit: Gut, Gnuff war schneller und hats nicht in soviele Worte gepackt.
    I'm a very stable genius!



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  5. #10
    Rettungsdepp Avatar von Henry Blake
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    Oh Gott, woher weiß ich dann, wenn ich das nächste mal einen Doc bestelle das alles seine Richtigkeit hat?
    “Suicide is painless,
    It brings on many changes,
    And I can take or leave it if I please. ”



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