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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362

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    Ich bin zwar keine Mutter, aber ich kenn den Arbeitsschützer von meinem letzten Haus:
    - keine Nachtdienste
    - keine Tätigkeit im Zusammenhang mit Röntgenstrahlen
    - keine Tätigkeit mit Infektionsgefahr (also kein OP, kein Blutabnehmen, keine Tätigkeiten mit stich-und schnittgefährdenden Instumenten)
    - keine körperlich schweren Tätigkeiten.
    - keine Tätigkeiten im Umgang mit bestimmten Reinigungsmitteln/Lösungsmitteln/andere gefährliche Substanzen

    Jede Schwangere wurde zu dem geschickt und dann wurde erstmal ne Arbeitsplatzanalyse gemacht, in welchen Bereichen Gefahren drohen.
    Die Mutterschutzrichtlinien wurden bei uns sehr eng ausgelegt. Aber man will sich ja keine Vorwürfe machen, falls doch was mit dem Kind ist, dass man es hätte verhindern können.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #12
    Administrator Avatar von Brutus
    Mitglied seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    10.153
    Zitat Zitat von Schneeflocke281 Beitrag anzeigen
    die Idee ist nicht schlecht, nur leider macht bei uns nicht der chef den OP Plan sondern alle Oberärzte im Wechsel immer 4 Tage, was bedeutet ich müsste alle OÄ einweihen und damit hab ich dann fast das gesamte Team eingeweiht Klar freuen sich alle wenn ich mehr Ambulanz und Station mache, wobei ich schon noch in den OP wollen würde (ohne Röntgen halt)...aber das löst das aktuelle Problem nicht...ich befürchte entweder sag ich von vornherein was Sache ist oder ich geh Risiken ein die für das Kind nicht gut wären...
    Lt. MuschG bist Du ja verpflichtet, dem Arbeitgeber gegenüber eine Schwangerschaft anzuzeigen.
    § 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
    (1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung
    mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines
    Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung
    der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt
    bekannt geben.
    (2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes
    oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich
    der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist
    entsprechend.
    (3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.
    Ob und wann Du jetzt von Deiner Schwangerschaft Kenntnis hast, liegt ja in Deiner Hand. .

    Allerdings solltest Du folgendes berücksichtigen: nicht nur der BV stellt eine Kontraindikation dar... Die Anästhesie muss Bescheid wissen, weil sie dann für Dich die Narkoseverfahren ändern muss, der AWR ist tabu für Dich, spitze Gegenstände, Nadeln, Skalpelle, etc. sind alles Dinge, die für Dich verboten werden... Insofern wird es natürlich etwas eng, noch Arbeiten im OP zu finden, die Du uneingeschränkt machen darfst...
    Aber an dem Gespräch mit Deinem Chef und der Personalabteilung kommste wohl nicht drum herum.
    I'm a very stable genius!



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  3. #13
    ehemalige Userin 24092013
    Guest
    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Die Anästhesie muss Bescheid wissen, weil sie dann für Dich die Narkoseverfahren ändern muss, der
    Warte mal: beudetet das etwa, dass in D dann keine Gasnarkosen mehr gemacht werden?


    So läuft das in CH net: Schwangere sind im OP, gehen bei BV (nach Möglichkeit) aus dem Saal oder werden halt net in BV Sääle eingeteilt. Gasnarkosen werden deswegen net gestrichen und schwangere Anästhesieschwestern oder auch Anästhesieärzte machen selbst auch Gasnarkosen.
    Im jetzigen Haus machen Schwangere keine 24 Stundendienste, im vorherigen war alles drin: Früh, Spät, Nacht.


    Zurück zum Thema: Schneeflocke, Du wirst leider net drum rum kommen, die Schwangerschaft bekannt zu geben.
    (Eine meiner TOA Gespändli ist in der neunten Woche schwanger, hats bekannt gegeben und gestern netterweise noch einen 24er gemacht. Leider, leider war sie die einzige, die bei einer bestimmten OP Technik das intrumentieren beherrschte und konnte trotz BV den Saal nicht verlassen )



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  4. #14
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
    04.04.2003
    Ort
    Oche -> Kölle
    Beiträge
    30.693
    Zitat Zitat von Schneeflocke281 Beitrag anzeigen
    naja jetzt schau ich mal erstmal obs wirklich soweit ist...
    danke schonmal...
    Bedeutet das, Du weißt nicht mal sicher bisher, ob Du tatsächlich schwanger bist?



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  5. #15
    unsensibel Avatar von Lava
    Mitglied seit
    20.11.2001
    Ort
    schon wieder woanders
    Semester:
    FA
    Beiträge
    30.095

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    Hab auch schonmal überlegt, was wäre wenn... ich arbeite auch in der Ortho/Unfall und ich fürchte, da bliebe auf Dauer nur noch Sprechstunde und Station übrig. Boah, monatelang nur diese Schei*e!!!! Ich krepiere schon beim Gedanken daran
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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