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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    @Kaddel: Kann sein, dass ihr in der Schweiz ein anderes Mutterschutzgesetz habt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #17
    ehemalige Userin 24092013
    Guest
    Jupp.
    Nachtarbeit ist z.B. erst ab dem 8. Monat net mehr erlaubt.

    Sollte eine Schwangre aber drauf bestehen, vorher keine Nächte mehr leisten zu können (Gründe sind grad sekündär) oder eben net mehr im Gassaal zu arbeiten etc, dann muss der Arbeitgeber eine gleichwertige andere Arbeit liefern oder sie darf für 80% des Lohnes daheim bleiben.
    Ich hab allerdings noch nie eine Schwangere erlebt, die eins davon angenommen hat. Weder auf der ITS, noch auf der Anästhesie.
    Geändert von ehemalige Userin 24092013 (09.01.2012 um 18:42 Uhr)



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  3. #18
    unsensibel Avatar von Lava
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    Ort
    schon wieder woanders
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    Zitat Zitat von Kaddel Beitrag anzeigen
    sie darf für 80% des Lohnes daheim bleiben.
    Gebongt!
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  4. #19
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Achso- ich weiss von vielen Häusern in Deutschland, dass sie sich einfach nicht dran halten.
    Aber ich wollt´ nicht in deren Haut stecken, wenn dann doch mal was ist.
    Soll ja schon Geburtshelfer geben, die verklagt wurden, weil das Kind nen zu schlechten Abi-Schnitt/das Abi nicht geschafft hatte.

    Achso- wer Nachlesen will: Das Mutterschutzgesetz kann man sich kostenlos beim Bundesfamilienministerium bestellen.
    This above all: to thine own self be true,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #20
    ehemalige Userin 24092013
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Soll ja schon Geburtshelfer geben, die verklagt wurden, weil das Kind nen zu schlechten Abi-Schnitt/das Abi nicht geschafft hatte.
    Ist das nach 18 / 19 Jahren (oder eben 20 +) überhaupt noch nachvollziehbar bzw. rechtswirksam?



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