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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Tja, das fragt man sich mit gesundem Menschenverstand... Eine gute Freundin, die in der Gyn tätig ist, sowie meine Hebamme berichteten beide, dass es nicht so ungewöhnlich sei, dass bei Schulproblemen und dergleichen allen Ernstes geklagt wird, weil doch die Geburt so lange gedauert hat und da bestimmt etwas schief gegangen sein muss



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  2. #22
    ehemalige Userin 24092013
    Guest
    Naja...aber so hätte ich jetzt mal ne Pauschalausrede für meine Person....



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  3. #23
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    "Sorry, Chef, aber meine Mutter hat 36h auf mir rumgedrückt, das ist nicht meine Schuld, dass ich hier Mist mache. Wenden Sie sich bitte an die damals zuständige Hebamme"



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  4. #24
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Kaddel Beitrag anzeigen
    Warte mal: beudetet das etwa, dass in D dann keine Gasnarkosen mehr gemacht werden?
    Jo, so sieht das aus! Wenn jemand Schwangeres im Saal ist, dann gibt es nur noch TIVA. Die Anästhesistinnen/Anä-schwestern durften auch keine Viggos mehr legen, SPA stechen, etc. ITN war i.O., aber eben nur noch TIVA, kein GAS. Allerdings hatte unser Chef das auch für ALLE durchgezogen, egal ob Anästhesie oder schneidende Zunft, egal ob Schwester oder Akademiker...

    So läuft das in CH net: Schwangere sind im OP, gehen bei BV (nach Möglichkeit) aus dem Saal oder werden halt net in BV Sääle eingeteilt. Gasnarkosen werden deswegen net gestrichen und schwangere Anästhesieschwestern oder auch Anästhesieärzte machen selbst auch Gasnarkosen.
    Im jetzigen Haus machen Schwangere keine 24 Stundendienste, im vorherigen war alles drin: Früh, Spät, Nacht.
    Schweiz!? Wahrscheinlich andere gesetzliche Rahmenbedingungen...
    I'm a very stable genius!



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  5. #25
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    @Kaddel: Mir ist zumindest kein Fall bekannt, in dem die Klage druch gekommen wäre. Aber Stress wird sowas schon sein.
    Ja, solche Bekloppten gibt es tatsächlich.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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