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Die Jungs haben zuviel "Tatort" geschaut
Falls du es noch nicht gelesen hast - ganz interessant:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vernehmung
Pure Vernunft darf niemals siegen!
Ist das bei einem Unfall/Trauma nicht immer ein nicht natürlicher Tod... da ist doch nix unklar dran.
Wir hatten neulich mal eine ausgibige Fortbildung zu dem Thema, weil eine Kollegin einen Patienten, der nach Monaten im Wachkoma an einer Pneumonie verstorben war einen natürlichen Tod bescheinigt hatte, die zum Wachkoma führende ICB hatte er sich aber durch einen nächtlichen Bettsturz zugezogen und somit war es automatisch ein nicht natürlicher Tod, denn das ist - wie uns unsere Juristen und Rechtsmediziner dann erklärt haben - immer dann der Fall, wenn sich irgendwo in der zum Tode führenden Kausalkette ein Sturz/Unfall/Gewalteinwirkung/etc findet. Dass der Sturz im Rahmen einer Verwirrtheit aufgrund irgendeiner anderen Erkrankung (wie in unserem Fall) quasi aus "natürlicher Ursache" aufgetreten ist, tut dabei auch nichts zu Sache.
Definition of clinical experience:
Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.
Zum Thema mit den Akten: Hier in der Region hat die Kripo dann häufig nicht nur den Leichnam, sondern auch die Dokumentation beschlagnahmt, so dass wir schon standardmässig Kopien (für uns) in solchen Fällen haben machen lassen. Ich erinnere mich konkret an zwei Fälle, bei denen fraglich mehr im Raum stand als ein Sturz oder ähnliches als Ursache für unklar/nicht natürlich (beide Male fragliche präklinische Behandlungsfehler durch Pflegedienste), da gab es in der Folge auch bei uns als meldenden Stationsärzten mehrfache telefonische Nachfragen (die aber immer sehr freundlich waren).
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Eine "bestechende" Logik, die Ermittlungsbehörden da an den Tag legen...
Warum sagen sie dann nicht gleich: "Nehmt uns das Denken nicht ab, wir wollen das eh auf'm Tisch haben und selber checken"
Wäre irgendwie ehrlicher, als mit kruden Definitionen sich zu behelfen.
@ Sebastian:
Habe gerade mal wegen Beschlagnahmung von Patientenakten im Netz recherchiert. Was man so bei den Infoseiten von Medizinrechtlern liest, müssen die aber durch die Behörden versiegelt werden und dürfen nicht einsehbar sein, solange man nicht richterlich oder andersweitig von der Schweigepflicht entbunden ist... Zusätzlich soll man wohl explizit dokumentieren (lassen), dass man sich an die Schweigepflicht gebunden fühlt.
Weißt du, wie das bei euch dahingehend gehandhabt wurde?
Geändert von Logo (16.01.2012 um 17:16 Uhr)
Pure Vernunft darf niemals siegen!