Eigentlich sollten die auf der Lohnsteuerkarte mit drauf stehen. Wenn nicht, Anlage Vorsorgeaufwand. Oder bei Wiso Steuer-Sparbuch: Versicherungen und Altersvorsorge...
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Ganz eindeutig ist's jedenfalls nicht, wenn man das so liest. Die Artikel hat ich auch schon gesichtet. Naja, lassen wir das erstmal im Hinterkopf...
Jetzt bin ich soweit fast durch, da fällt mir auf: Wo trag ich in der Steuererklärung eigentlich die Beiträge zur Ärzteversorgung ein?
Traurig, dass man sowas in Deutschland scheinbar nicht ohne Hilfe eines Profis schafft...
Die Firma dankt für weitere Hilfe...
Eigentlich sollten die auf der Lohnsteuerkarte mit drauf stehen. Wenn nicht, Anlage Vorsorgeaufwand. Oder bei Wiso Steuer-Sparbuch: Versicherungen und Altersvorsorge...
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Unter Punkt 22 und 23 der Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers sollten die Beiträge zur gesetzlichen RV oder zur berufsständischen Versorgungseinrichtung angeführt sein und sind dementsprechend dann auch genau da anzugeben.
Manche Steuerprogramme unterscheiden hier noch zwischen 22 bzw 23 a (gesetzlich) und b (berufsständisch).
Bei ELSTERFormular z.B. unterscheidet hier aber nicht, also einfach das was unter 22/23 auf der Bescheinigung vom Arbeitgeber steht auch dort angeben, dann sollte es funktionieren.
Ausgaben aus den Jahren vor der Steuererklärung können nicht bei der Veranlagung im aktuellen Steuerjahr berücksichtigt werden. Du hättest für 2010 eine Steuererklärung abgeben müssen (oder kannst es soweit ich weiß noch tun) und müsstest dort diese Ausgaben als Verlustvortrag oder so angeben, sodass Du sie in der aktuellen Erklärung wieder rauskramen kannst (genauso wie mit den Ausgaben fürs Studium)