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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Also ich beende im März meine Fachweiterbildung im OP, dann arbeite ich normal weiter und stufe, sobald ich den ZULASSUNGS Bescheid (14WS) in den Händen habe auf 5% runter ;)
    Irgendwie muss ich ja trotzdem noch meinen Lebensstandard aufrecht erhalten ;)



  2. #17
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    @asclepia: auf welchem rang bist du?



  3. #18
    Schwester Avatar von amy-mia
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    Zitat Zitat von valle0 Beitrag anzeigen
    Also ich beende im März meine Fachweiterbildung im OP, dann arbeite ich normal weiter und stufe, sobald ich den ZULASSUNGS Bescheid (14WS) in den Händen habe auf 5% runter ;)
    Irgendwie muss ich ja trotzdem noch meinen Lebensstandard aufrecht erhalten ;)
    5% ? Damit kann man sein Lebensstandard erhalten? Das wären ja nur 8std bzw ein Dienst?! Wie wirst du dich denn finanzieren über 6 Jahre, wenn ich fragen darf? Weil mit 32 hat man kein Baföganspruch mehr
    Geändert von amy-mia (14.02.2012 um 20:42 Uhr)



  4. #19
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    @ amy:das ist nicht so ganz richtig mit dem Anspruch. Es gibt Ausnahmen.Abi 2. Bildungsweg, sofort danach durchgängig jedes Semester bundesweit beworben. Wenn man dann die 30 knackt und noch vorher keine Bafögförderungsfähige Ausbildung gemacht hat, hat man in der Regel Anspruch. Am besten durch Vorabentscheid im Vorfeld bestätigen lassen.

    Achja, Elternunabhängig natürlich.



  5. #20
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Zitat Zitat von amy-mia Beitrag anzeigen
    Weil mit 32 hat man kein Baföganspruch mehr
    Woher hast du diese Info? Ich hab nämlich eine andere:

    Zitat Zitat von http://www.bafoeg.bmbf.de/
    Auszubildende können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie die Ausbildung, für die sie Förderung beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres - bzw. bei Masterstudiengängen vor Vollendung des 35. Lebensjahres - beginnen.
    Außerdem:

    Auszubildende an Hochschulen werden grundsätzlich bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer gefördert.
    Von der selben Internetseite. daraus schließe ich dass man Bafög bis zum Ende der Regelstudienzeit bekommt, wenn man das Studium vor seinem 30. LJ begonnen hat.



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