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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Wobei ich dises Szenario nicht verstehe, Relaxo. Entweder jemand fügt mir Schaden zu (Zerstörung meines Eigentums, Unfall mit Verletzungsfolge, was auch immer) und mir steht eine Erstattung/Schmerzensgeld etc. zu, dann hat das diese Person zu zahlen oder aber mir steht nichts zu. Wenn mir etwas zusteht, dann kann es mir doch eigentlich schnurzpiepegal sein, ob diese Person durch eine Versicherung geschützt ist, dass diese das übernimmt, ansonsten soll sie es privat zahlen. Ansonsten bräuchte kein Mensch eine Haftpflichtversicherung, da man ja so immer argumentieren könnte "Ätsch, ich habe keine Versicherung, bleib Du mal auf Deinem Schaden sitzen".



  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ich würd sagen, dass das Klientel, was keine Haftpflichtversicherung hat, oft auch nicht über die finanziellen Mittel verfügt, Schäden selber zu begleichen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Ich würd sagen, dass das Klientel, was keine Haftpflichtversicherung hat, oft auch nicht über die finanziellen Mittel verfügt, Schäden selber zu begleichen.
    So war es bei meiner Tante: der Unfallverursacher war ein mittelloser Bäckerlehrling. Es wurden wohl ein paar Ratenzahlungen vereinbart, die der Lehrling von seinem Gehalt abgezogen bekommen sollte. Naja......was das für Sümmchen sind, kann man sich ja ausmalen.
    Keine Ahnung, was man für Recht hätte, wenn man dauerhaft arbeitsunfähig werden würde und der Unfallverursacher keine Haftpflichtversicherung hätte und mittellos wäre.



  4. #14
    Juxnutte Avatar von McDübel
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    Hab gerade mal recherchiert und es stimmt tatsächlich. Man hat quasi Pech gehabt, wenn der Schadensgegner nicht versichert ist. Der Zusatz in der eigenen Privathaftpflicht, den Relaxometrie angesprochen hat, nennt sich Forderungsausfalldeckung. Die Versicherer zahlen aber wohl erst ab einer Schadenssumme von ca. 2500€, da man geringere finanzielle Belastungen wohl noch als zumutbar ansieht. Tja...


    Edit: Alles ohne Gewähr!
    Geändert von McDübel (04.03.2012 um 22:02 Uhr)



  5. #15
    Juxnutte Avatar von McDübel
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    Zitat Zitat von Relaxometrie Beitrag anzeigen
    Keine Ahnung, was man für Recht hätte, wenn man dauerhaft arbeitsunfähig werden würde und der Unfallverursacher keine Haftpflichtversicherung hätte und mittellos wäre.
    Hab nochmal geschaut und es sieht wirklich so aus, dass man, sofern der Unfallverursacher neben der fehlenden Privathaftpflicht eben auch noch mittellos wäre, auf dem entstandenen Schaden sitzen bliebe.

    http://blog.tarifcheck24.com/die-haf...tiger-denn-je/

    Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, infolge eines drittverschuldeten Ereignisses, zahlt der Arbeitgeber (geregelt durch das Entgeltfortzahlungsgesetz gemäß § 3) ja zunächst für 6 Wochen das Arbeitsentgelt weiter. Der AG kann dann Regress beim Unfallverursacher nehmen und sich so das Geld für die Lohnfortzahlung zurück holen. Ihm steht also ein eigener Schadensersatzanspruch gegen den Dritten zu. Aber wo nix ist, kann auch nix geholt werden... AN und AG schauen also in die Röhre...

    Fazit: Wäre vielleicht doch gar nicht so verkehrt, sich mit dieser "Forderungsausfalldeckung" zusätzlich auszustatten...

    Wieder alles ohne Gewähr! Vielleicht hat ja jemand noch andere (seriösere ) Informationen dazu?



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