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  1. #1
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    Hallo,

    ich bin Berufseinsteiger und versuche zu verstehen, wie sich mein Gehalt zusammensetzt bzw. wie sich Überstunden, Bereitsschaftsdienste, Wochenend- und Feiertagsarbeit konkret auf mein Gehalt auswirken. Bei uns im Haus scheinen die meisten das auch nicht verstanden zu haben sondern vertrauen blind der Verwaltung auf eine korrekte Abrechnung.

    Ich bin in Entgeltgruppe 1 und Stufe 1 nach Anlage 30 AVR Caritas eingruppiert und verdiene 3735€ brutto bzw. 2182€ netto.

    1.) (angeordnete) Überstunden

    Meine Sollwochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Nehmen wir an, ich erarbeite in einem Monat 10 angeordnete und dokumenterte Überstunden. Am Monatsende weisst mein Arbeitszeitkonto nun +10 auf.

    Ist es nun so, dass ich unabhängig davon, ob die Überstunden mit Freizeitausgleich oder mit Geld ausgeglichen werde, ich pro Überstunde als Zeitzuschlag 15% des errechneten Stundenslohns ausgezahlt bekomme?

    Meinen Stundenlohn würde ich mit "Regelvergütung / durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit x 4,348" , also mit 3735 / 40 * 4,348 = 21,47€ berechnen. Ich würde also pro geleisteter Überstunde 3,22€ (=15% von 21,47) brutto also im Beispiel 32,20€ mehr bekommen, richtig?

    Wenn ich die "Plusstunden" auf meinem Arbeitszeitkonto nun auch noch auszahlen lassen möchte, weil ein Freizeitausgleich nicht möglich ist, dann würde ich für jede Stunde 21,47€ brutto bekommen?

    2.) Bereitschaftsdienste

    Wir leisten Bereitschaftdienste der Stufe III, das heisst, 90% der Bereitschaftsdienstzeit wird als Arbeitszeit gewertet. Als Studenlohn wird nun nach §8 Abs.2 25,00€ für meine Entgeltgruppe festgesezt. Wenn ich nun einen Dienst mache, der 10 Stunden Bereitschaftdienst enthält, heisst das nun im konkreten Fall, dass sich dieser Dienst nicht auf meinem Arbeitszeitkonto bemerkbar macht, sondern ich am Monatsende 25,00€ * 90% (=22,50€), also 225€ mehr Brutto bekomme?

    Vielleicht kann jemand meine Interpretation nachvollziehen und bestätigen oder mir erklären wo der Haken ist.

    Stephan



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  2. #2
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    zu Punkt1: das ist sehr komplex und von Haus zu Haus verschieden. Bei uns zB gibts generell keine Auszahlung sondern nur Freizeitausgleich. In anderen Häusern gibts oft genug auch massenhaft Überstunden, die einfach verfallen ohne jeglichen Ausgleich (obwohl die Stunden dokumentiert sind).

    zu Punkt2:
    das läuft folgendermaßen (Modellbeispiel):

    nehmen wir an, du hast eine tägl. Arbeitszeit von 8-16Uhr, also 8Std.
    Wenn Euer Dienst ein klassischer 24Std-Dienst ist dann fallen also zu der normalen regelarbeitszeit 8-16Uhr noch Bereitschaftszeit von 16-8Uhr an, das sind also 16Std Bereitschaft. Am nächsten Tag hast Du dann frei.
    Eurer Stundensatz beträgt 25,-
    Wenn diese Bereitschaftsstunden mit StufeIII 90% gewertet werden, rechnet man das folgendermaßen:

    du erhältst also Bereitschaft 16Std * 90% = 14,4 "echte" Zeitstunden
    davon werden nun die 8Std abgezogen, die Du am nächsten Tag ja frei hast als Kompensation:
    14,4 - 8 = 6,4

    Es werden also 6,4 Std berechnet * 25,- Stundensatz = 160 Euro BRUTTO. Das ist was Du für den Dienst bekommst. Das sind dann so 80-90 Euro netto.
    ggf kommen da noch Zuschläge für die Nachtarbeitszeit hinzu. die sind allerdings steuerfrei!

    Bei nem Dienst am Freitag werden zB die 8Std für frei am nächsten Tag nicht abgezogen, denn Samstag ist ja eh kein regulärer Arbeitstag. Analog geht man beim Samstag oder Sonntag vor, das ganze kann je nachdem variieren, ob am WE alles Bereitschaft ist oder zT auch reguläre Arbeitszeit ist.



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