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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin-Mitglied Avatar von Dr. Glucosidase
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    Hallo, hab 2 Fragen zum Thema "Gehaltsstufen" der Ä1-Bezieher. Dabei geht es mir nicht um konkrete Euro-Beträge einzelner Tarifverträge, sondern um die Praxis der Einstufung in verschiedenen Kliniken.

    1) Wenn man z.B. 2 Jahre Innere macht und dann zu Mikrobio wechselt, werden weiterbildungstechnisch ja 12 Mon angerechnet. Wird man bei den Mikrobios dann auch in Stufe 2 eingruppiert oder auf Anfänger-Level zurückgestuft?

    2) Wenn man eine Weile in Teilzeit z. B. 50% arbeitet, wird man dann auch schon nach einem Jahr in die nächste Stufe eingruppiert oder erst nach 2 Jahren?



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  2. #2
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    zu 1) ich habe vor meinem Wechsel in die Anästhesie 3 Monate Neuro gemacht. Diese Zeit wird mir nicht auf die Weiterbildung anerkannt, allerdings auf die Bezahlung! Einer meiner OÄ meinte mal, für die Bezahlung zählt die Zeit, die man in Deutschland als Arzt gearbeitet hat. Harte Quellen habe ich dafür allerdings nicht.

    Würde das so stimmen, müßtest Du sogar in Ä3 eingestuft werden......
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  3. #3
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Wo und wie du eingruppiert wirst, steht im Tarifvertrag. Das hat mit der Anrechnung auf die Weiterbildung nichts zu tun. Sprich: Wenn du schon zwei Jahre als Arzt gearbeitet hast, wirst du entsprechend als Arzt im dritten Jahr eingestuft. Zumindest normalerweise. Man sollte aber immer einen Blick in den Vertrag werfen. Hausverträge und Co. können da blöde Überraschungen bereithalten.



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  4. #4
    Dunkelkammerforscher
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    Im schönen Süden
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    das war mal...
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    Zu 2) man wird schon nach einem Jahr in die nächste Stufe eingruppiert, hier gelten nicht Weiterbildungsjahre sondern "echte" Jahre. Selbst bei nur 10% Tätigkeit wirst du nach einem Jahr hochgestuft... wollte es zwar selber nicht glauben, kann aber aus eigener Erfahrung berichten, dass es zumindestens im TVÄ-UK so ist.



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  5. #5
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Wow, tatsächlich, das hätte ich nicht gedacht bzw. gewusst.
    Zeiten, in denen Ärztinnen und Ärzte mit einer kürzeren als der regelmäßigen
    wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten beschäftigt
    waren, werden voll angerechnet.
    Quelle S. 21



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