Bei Stichproben erleben es Mitarbeiter des Landesamtes für Arbitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) immer wieder, dass niedergelassene Ärzte die seit 1999 geltende Biostoffverordnung* nicht kennen. Das kann teuer werden. Denn wenn bei Stichproben entdeckt wird, dass die entsprechenden Vorkehrungen zur Praxiseinrichtung und Mitarbeitervorsorge nicht getroffen wurden, droht Bußgeld. Mit dem Regelwerk - das in Deutschland EG-Recht umsetzt - sollen Beschäftigte vor den Gefahren durch biologische Arbeitsstoffe geschützt werden [...]
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Sie sind erforderlich ....
Als Pflichtuntersuchung: Vor Aufnahme der Tätigkeit in der Humanmedizin, Zahnmedizin, Wohlfahrtspflege sowie im Notfall- und Rettungsdienst. Arbeitsmedizinische Untersuchungen müssen in regelmäßigen Abständen oder gemäß Entscheidung des ermächtigten Arztes bei gesundheitlichen Bedenken wiederholt werden.
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