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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Wir haben einen extrem knauserige Verwaltung, den muss man umgehend persönlich melden, dass man schwanger ist und die Ausgleichszahlung einfordern, sonst zahlen die die Ausgleichzahlung nicht. Die sitzen das einfach stumpf aus, bis man die einfordert. Auch wenn man es schon längste dem Chef gemeldet hat und alles weitere in die Weg geleitet ist



  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Beiträge
    2.480
    Man bekommt als Schwangere Dienste bezahlt, die man theoretisch machen hätte können, aber nicht machen konnte? Irgendwie hört sich das im ersten Moment leicht skurril an...

    Bekommt man auch diese Ausgleichszahlung, wenn man krankheitsbedingt nicht arbeiten und damit auch keine Dienste machen kann?



  3. #8
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Schon wieder woanders
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    10.972
    Zitat Zitat von bobbydigital Beitrag anzeigen
    Bekommt man auch diese Ausgleichszahlung, wenn man krankheitsbedingt nicht arbeiten und damit auch keine Dienste machen kann?
    Ja, und meistens ist das auch mehr als man mit dem Dienst eigentlich verdient hätte! Ergo: wenn man krank ist, auch bitte zuhause bleiben!! Tut der Klinik nämlich mehr weh als man denkt, muß ja zwei Leuten was zahlen: nämlich dem, der krank ist und dem, der den Dienst übernimmt!

    Meiner Meinung nach bekommt man diese Ausgleichszahlung auch, wenn man Urlaub hat und daher keinen Dienst machen kann (wobei ich mir da nicht sicher bin)...
    Leider ist das auf den Gehaltsabrechnungen nie so genau beschrieben, für WAS man eigentlich Geld bekommt. Irgendwie muß man immer blind drauf vertrauen, daß das stimmt - oder jedesmal nachfragen (da kommen zum Teil echt dolle Dinger raus).
    Don't be afraid of work - fight it!!





  4. #9
    Gold Mitglied Avatar von lara162
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    494
    Das ist in Europa auch nicht überall so. Es gab da wohl vor einer Weile ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof, in dem einer Ärztin (glaube Österreich), eine derartige Dienstausfallszahlung abgesprochen wurde (ergo kein Recht darauf).
    Da aber unsere deutsche Gesetzgebung existiert und bei uns die Zahlung eindeutig im Mutterschutzgesetz verankert ist, ist die Zahlung von dem Urteil auch unangetastet. Als Schwangere darf dir hier kein Nachteil entstehen. Auch wenn du ein komplettes Beschäftigungsverbot bekommst und gar nicht mehr arbeitest, kriegst du das.

    Bei Krankheit gibt es sowas (meines Wissens nach) nicht. Jedoch zählt im Krankheitsfall der Dienstplan als Stundenberechnung (wenn du 60h/Woche geplant bist, zählen die auch. Zuschlagsausfälle für den nichtangetretenen Nachtdienst gibt es aber nicht).
    Bei der Berechnung des Urlaubsgeldes ist das aber genauso, ich weiß aber nicht ob alle Arbeitgeber Urlaubsgeld zahlen oder es zahlen müssen. Wir kriegen für jeden Tag eine Dienstausfallszahlung, da lohnt sich der lange Urlaub, wenn man in den Monaten vorher schön viele Dienste machen musste (insbesondere die ITS Zeit war da lukrativ).

    Ich habe meinen Sachbearbeiter jetzt mal angerufen. Eigentlich kriegt man die Zahlung bei uns wohl automatisch. Jetzt muss er erstmal prüfen, warum. Trauen tu ich unserer Verwaltung auch nicht gerade.

    Weiß noch einer, ob man die Zulage rückwirkend seit Eintritt der Schwangerschaft bekommt, oder erst nachdem man es bekannt gegeben hat? Vermutlich wäre gesetzlich ja nur ersteres haltbar.



  5. #10
    Gold Mitglied
    Registriert seit
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    war Dresden
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    258
    Man bekommt die Zulage erst ab dem Zeitpunkt, wo man die Schwangerschaft bekannt gegeben hat. Zumindest war es bei mir so. Ist auch irgendwie logisch, denn ich hab ja vorher (auch wenn ich schon schwanger war) noch fleißig Dienste geschoben. Die Zahlung ging dann aber automatisch nach dem Bekanntgeben.

    Was die Gehaltserhöhung lt. Tarifvertrag angeht: Die bekommst Du natürlich trotzdem, war bei mir jetzt auch so. Der Zuschuss lt. Mutterschutzgesetz bleibt dabei gleich, wird also nicht gekürzt. Entsprechend mehr hast Du dann auf dem Konto.



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