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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Gold Mitglied Avatar von lara162
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    Hallo miteinander,

    aus gegebenen Anlass habe ich ein Frage an die vielleicht schon gewordenen Mütter (oder andere Wissende ).
    Ich bin aktuell schwanger und darf demnach nicht mehr am Dienstsystem teilnehmen, was natürlich zu einem vermindertem Einkommen führt. Laut Mutterschutzgesetz darf es das aber nicht, so dass mir, ählich wie bei der Berechnung des Urlaubsgeldes, eine monatliche Ausgleichszahlung zusteht (sagen wir mal fiktiv 500€).
    Bisher habe ich diese nicht erhalten, ich denke das wird aber kein Problem, nachdem ich das reklamiert habe.

    Wie ist es, wenn es in den nächsten Monaten nun ohnehin zu vertraglich zugesicherten Steigerungen des Grundgehaltes kommt (z.B. Erreichen nächste zeitliche Anpassungsstufe eines Haustarifes oder Erreichen eines höheren Ausbildungsjahres und damit höheren Besoldungsstatus).
    Muss einem der Arbeitgeber dann das neue Grundgehalt plus den Dienstausfall von 500€ zahlen (die Steigerung ist schließlich langezeit vertraglich festgelegt) oder freut sich der Arbeitgeber weil er die Dienstausfallzahlung dann kürzen kann?

    Vielleicht hat hiermit ja schon jemand Erfahrungen!
    (Ansonsten muss ich warten, was die Lohnabrechnungen sagen ).



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  2. #2
    Platin Mitglied Avatar von nightingale
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    ja klar, er zahlt beides in neuer Höhe, so wie vertraglich vereinbart, wo kämen wir denn sonst hin?



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  3. #3
    Platin Mitglied Avatar von nightingale
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    Hallo, irgendwie ist meine Antwort verschwunden?!

    Du bekommst beides in neuer Höhe! Dienstausfall - Ausgleichszulage ist aber nicht so viel, ca 300 brutto. (AVR Caritas)

    Aber ist herrlich ohne Dienste! Alles Gute!!



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  4. #4
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Also, Die nächste Dienststufe bekommst Du natürlich! Selbst wenn Du nach der Elternzeit wieder an der Klinik anfängst, zählen die Zeiten des Mutterschutzes (insgesamt 14 Wochen) komplett so als hättest Du gearbeitet (Achtung: gilt NICHT für die WB-Zeit! Nur für die Eingruppierung in die Lohnstufen!) Ich habe damals ungefähr 800€ brutto als Ausgleichszahlung pro Monat bekommen wegen nicht zu machender Dienste (interessanterweise mehr als ich durch unser beschissen bezahltes Schichtsystem je an Dienstzulage vorher bekommen hatte... aber das war wohl ein fixer Wert).



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  5. #5
    Gold Mitglied Avatar von lara162
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    Danke für eure raschen Antworten, das sind ja gute Nachrichten!

    Mal schauen was bei der Dienstzulage raus springt, mit ist heute erst aufgefallen, dass sie die bei den relevanten rückwirkenden Monaten nicht berücksichtigt haben, aber vielleicht wissen sie noch nichts von ihrem Glück (weiß nicht wie die Info-Kette da läuft).

    @nightingale
    Die Dienstzulage muss doch individuell berechnet werden, da sie für einen den Dienstausfall kompensieren muss. Der Arbeitgeber dürfte dir also eigentlich nur 300€ zahlen wenn deine Dienstzulagen auch in dem Bereich (oder drunter) lagen.

    Wenn die drei Monate vor der Schwangerschaft (oder rechnen die etwa auch p.m. und nicht p.c. ) für die Dienstzulage berechnet werden, fällt es nicht so überragend für mich aus, wie bei dir Muriel. Ausgerechnet in den drei Monaten durfte ich mal etwas weniger Dienste machen. Aber lohnen würde es sich auf jeden Fall (450€ müssten es dann schon werden).

    Ohne Dienste ist wirklich sehr angenehm!



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