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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Zitat Zitat von lara162 Beitrag anzeigen
    Bei Krankheit gibt es sowas (meines Wissens nach) nicht. Jedoch zählt im Krankheitsfall der Dienstplan als Stundenberechnung (wenn du 60h/Woche geplant bist, zählen die auch. Zuschlagsausfälle für den nichtangetretenen Nachtdienst gibt es aber nicht).
    Ich kenne nur die Berechnung der Regelarbeitszeit im Krankheitsfall und nicht die, dass Du Geld dafür bekommst, wie Du geplant warst.

    Und ja, auch im BV gibts Ausgleichszahlungen.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



  2. #12
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Du bekommst, wenn Du krank bist und eigentlich Dienst gehabt hättest, diesen Dienst nicht bezahlt. Aber man bekommt auch bei Krankheit eine Ausgleichszahlung, nicht besonders viel (weiß gerade keine Zahlen mehr), aber irgendetwas gibt es auf jeden Fall.



  3. #13
    Gold Mitglied Avatar von lara162
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    Zitat Zitat von McBeal Beitrag anzeigen
    Ich kenne nur die Berechnung der Regelarbeitszeit im Krankheitsfall und nicht die, dass Du Geld dafür bekommst, wie Du geplant warst.
    Bei uns zählt der Dienstplan (das ist, meine ich, auch irgendwo (Arbeitsgesetz?! Entgeltgesetz?! ) so festgelegt. Das heißt, wenn man 3 Tage krank ist und dafür 3x12h Dienste ausfallen, kriegt man die Arbeitszeit gut geschrieben. Hat man an diesen 3 Tagen 3xFreizeitausgleich im Dienstplan, gibts natürlich keine Arbeitszeit auf das Zeitkonto.

    Anders ist es, wenn der Dienstplan erst noch erstellt wird, dann gibt es für jeden Tag die durchschnittliche Arbeitszeit gutgeschrieben (bei uns 8:24) bzw. wird man im Urlaub krank und reicht das ein, gibt es auch die fiktive Tagesarbeitszeit (bzw. zählt jeder Urlaubstag ja ohnehin auch mit der Zeit).

    Nacht-, Feiertags- etc. Zuschläge gibt es bei uns natürlich dafür nicht, aber die eigentlich geplante Arbeitszeit zählt eben.



  4. #14
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Zitat Zitat von McBeal Beitrag anzeigen
    Ich kenne nur die Berechnung der Regelarbeitszeit im Krankheitsfall und nicht die, dass Du Geld dafür bekommst, wie Du geplant warst.
    Hängt glaub von Dienstzeitmodell ab:
    Wenn Du z.B. 3-Schicht arbeitest und Du z.B. Donnerstag und Freitag frei hast, weil Du für Samstag/Sonntag geplant bist, dann da aber krank bist, dann kriegst Du am Wochende Lohnfortzahlung, sonst würdest Du ja Minus machen...
    Wenn Du andererseits Bereitschaftdienst hast und Mittwoch Dienst machen sollst, da aber krank bist, dann kriegst Du nur die Regelarbeitszeit von dem Tag weitergezahlt, denn der Dienst sind ja formal Überstunden und die machst Du an dem Tag eben nicht. Dafür hast Du auch am nächsten Tag ja kein "frei nach Dienst"
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



  5. #15
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Schon wieder woanders
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    Eigentlich lustig, aus EIGENER Erfahrung kann ich gar nix dazu sagen, weil ich in den letzten 3 Jahren nie an einem Dienst-Tag krank war... Kollegen haben mir das aber mehrfach bestätigt, daß man für einen "kranken" Dienst-Tag mehr bekäme als wenn man den Dienst macht.
    Die Ausgleichszahlungen für Urlaubszeit habe ich auch erst bekommen, als ich am Dienstbetrieb teinlnahm, also nach 10 Monaten - vorher nicht! Zufall?
    Don't be afraid of work - fight it!!





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