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Hallo!
Ich bin gerade in Elternzeit und gehe ab März wieder arbeiten, allerdings nur 30 Stunden/ Woche. Wir haben jetzt überlegt, dass wir schnell ein zweites Kind möchten. Wenn ich jetzt in der Elternzeit wieder schwanger werde und dann keine Dienste mache, wenn ich wieder arbeite, welches Gehalt kann ich erwarten? Bekommt man nur das Grundgehalt oder wird der Verdienst vor der aktuellen Elternzeit mit einberechnet, so dass doch für Dienstausfall bezahlt wird? Die Regel mit dem Schnitt aus dem Gehalt der drei Monate vor der Schwangerschaft gilt dann ja nicht oder kann nicht umgesetzt werden.
Kennt sich da jemand aus?