teaser bild
Seite 6 von 7 ErsteErste ... 234567 LetzteLetzte
Ergebnis 26 bis 30 von 31
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    28.08.2013
    Beiträge
    1

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo!
    Ich bin gerade in Elternzeit und gehe ab März wieder arbeiten, allerdings nur 30 Stunden/ Woche. Wir haben jetzt überlegt, dass wir schnell ein zweites Kind möchten. Wenn ich jetzt in der Elternzeit wieder schwanger werde und dann keine Dienste mache, wenn ich wieder arbeite, welches Gehalt kann ich erwarten? Bekommt man nur das Grundgehalt oder wird der Verdienst vor der aktuellen Elternzeit mit einberechnet, so dass doch für Dienstausfall bezahlt wird? Die Regel mit dem Schnitt aus dem Gehalt der drei Monate vor der Schwangerschaft gilt dann ja nicht oder kann nicht umgesetzt werden.
    Kennt sich da jemand aus?



  2. #27
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
    Registriert seit
    11.09.2004
    Ort
    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
    Beiträge
    11.832
    Ich habe gar nicht zwischen den Kindern gearbeitet (Elternzeit, zwei Wochen Urlaub zur Überbrückung bis zur 13. Woche und dann wieder Beschäftigungsverbot) und habe im BV nur das anteilsmäßige Grundgehalt bekommen. Hätte ich jetzt auch nicht anders erwartet. Für das Elterngeld ist ein kurzer Abstand sehr günstig, aber das weißt Du wohl.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



  3. #28
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    10.01.2009
    Beiträge
    3.893
    @Ally: welche Umstände führen bei dir zum BV?
    Sonst wird man, sofern man 1 Jahr Elternzeit wählt, jedenfalls wieder in Arbeitszeit fallen. Und wenn man finanziell ein bisschen überlegen muss... Würde mich auch interessieren welche Auswirkung das auf Gehalt und Elterngeld hat.
    Würde es helfen wenn die elternzeit länger gewählt werden würde auch mit nur 1jährigem elterngeldbezug? Oder wie werden dann die elternzeit-monate ohne Bezüge gewertet?



  4. #29
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
    Registriert seit
    11.09.2004
    Ort
    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
    Beiträge
    11.832
    BV ist finanziell wie arbeiten. Bei mir war es, weil ich CMV negativ bin.
    Für das Elterngeld werden ja die zwölf Monate vor Muschu zur Berechnung herangezogen plus Geschwisterbonus von 10% bei Geschwister unter drei Jahren. Wenn man aber noch nicht wieder zwölf Monate gearbeitet hat (bzw. Bei mir BV), werden die Monate, die zu den erforderlichen zwölf fehlen, von vor dem ersten Kind herangezogen. Da ich schon Teilzeit beantragt hatte, bekam ich im BV eben auch nur ein halbes Gehalt. Allerdings wurden bei mir noch fünf Monate von vor dem ersten Kind mitberechnet und die waren ja Vollzeit, sodass inklusive Geschwisterbonus mein Elterngeld jetzt höher ausgefallen ist als das Teilzeitgehalt, das ich zwischen den Kindern bezogen habe.
    Wenn man also nach dem ersten Kind die Arbeitszeit reduziert, lohnt sich bis zu einem gewissen Abstand jeder Monat, den das Kind jünger ist.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



  5. #30
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
    Registriert seit
    11.09.2004
    Ort
    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
    Beiträge
    11.832
    Elternzeitmonate ohne Bezug werden, soweit ich weiß, eben als Einkommen von 0 gewertet.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



Seite 6 von 7 ErsteErste ... 234567 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook