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Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Oktober 2013
Die Approbationsordnung für Ärzte, die zuletzt durch Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
a)Nach § 2 Absatz 3 Satz 12 wird folgender Satz eingefügt:
"In der Allgemeinmedizin dauert das Blockpraktikum nach § 27 Absatz 4 Nummer 5 mindestens zwei Wochen." < entspricht dem Verordnungstext >
b)§ 7 Absatz 2 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
"3.für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung." '
Begründung:
Die Studierenden sollen zur angestrebten Stärkung der Allgemeinmedizin zu einem frühen Zeitpunkt des Studiums Einrichtungen der primärärztlichen Versorgung kennenlernen.
Also jetzt doch so wie es aussieht? Was für ein Mist!