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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied
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    Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Oktober 2013
    Die Approbationsordnung für Ärzte, die zuletzt durch Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    a)Nach § 2 Absatz 3 Satz 12 wird folgender Satz eingefügt:
    "In der Allgemeinmedizin dauert das Blockpraktikum nach § 27 Absatz 4 Nummer 5 mindestens zwei Wochen." < entspricht dem Verordnungstext >
    b)§ 7 Absatz 2 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
    "3.für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung." '
    Begründung:
    Die Studierenden sollen zur angestrebten Stärkung der Allgemeinmedizin zu einem frühen Zeitpunkt des Studiums Einrichtungen der primärärztlichen Versorgung kennenlernen.



    Also jetzt doch so wie es aussieht? Was für ein Mist!



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  2. #17
    off-label use Avatar von erdbeertoertchen
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    ich brauche keine Medikamente, ich bin nicht krank!
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    Ich bin gerade total verwirrt, gilt das für Leute, die aktuell im dritten klinischen sind?
    wenn man jetzt im vierten klinischen ist und alles gut geht, ist man am 01.10.2013 im PJ, also bis dahin musste man bereits die 120 Tage Famulatur anerkennen lassen??



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  3. #18
    searching for knowlegde Avatar von Thunderstorm
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    Aloha
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    Famulaturneuregelung:
    Das bedeutet (falls ich es richtig verstanden habe) jetzt:
    - 2 x 30 Tage im KH
    - 1 x 30 Tage im ambulanten Bereich (kann mit einer Famu in der Nothilfe umgangen werden)
    - + nochmal 30 Tage in der Allgemeinmedizin ??? -> kann diese Famu dann auch in einer Ambulanz abgeleistet werden oder muss dass dann beim Hausarzt sein?
    be strong - you never know who you are inspiring the light of truth ever wins A‘ohe hana nui ke alu ‘ia







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  4. #19
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Thunderstorm Beitrag anzeigen
    Famulaturneuregelung:
    Das bedeutet (falls ich es richtig verstanden habe) jetzt:
    - 2 x 30 Tage im KH
    - 1 x 30 Tage im ambulanten Bereich (kann mit einer Famu in der Nothilfe umgangen werden)
    - + nochmal 30 Tage in der Allgemeinmedizin ??? -> kann diese Famu dann auch in einer Ambulanz abgeleistet werden oder muss dass dann beim Hausarzt sein?
    Ja, genauso habe ich es auch verstanden. Und ich denke, die letzten 30 Tage können nicht durch Ambulanz umgangen werden, denn in dieser Verordnung steht: "für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung hausärztlicher Versorgung"

    Ich denke, das werden dann Allgemeinmediziner und hausärztliche Internisten sein?



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  5. #20
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    Hier noch eine Zusammenfassung von Andreas Hammerschmidt (MB-Studenten/Hannover), die er in meiner Facebookgruppe gepostet hat:
    "Nochmal alle wesentlichen Änderungen vom Freitag in der Übersicht:
    - Der schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird vor das PJ verlegt, der mündlich-praktische Teil wird nach dem PJ absolviert.
    - Die Zahl der PJ-Plätze in der Allgemeinmedizin wird so erhöht, dass zukünftig für bis zu 20% der Studierenden ein PJ-Platz im Fach zur Verfügung stehen soll.
    - Die PJ-Mobilität wird erhöht. Zukünftig darf das Praktische Jahr auch akademischen Lehrkrankenhäusern anderer Fakultäten absolviert werden.
    - Das Blockpraktikum Allgemeinmedizin wird auf mindestens zwei Wochen verlängert.
    - Das Krankenpflegepraktikum darf künftig auch an Rehabilitationskliniken "mit vergleichbarem Pflegeaufwand" absolviert werden.
    - Manko: Zusätzlich zur bisherigen Pflichtfamulatur in der ambulanten Versorgung kommt eine weitere Pflichtfamulatur (vier Wochen) in der hausärztlichen Versorgung hinzu.
    - Manko: Die Maximalvergütung im Praktischen Jahr wird auf 373 Euro monatlich begrenzt."

    http://www.mbhessen.de/neues/beitrag/2543
    Geändert von Anne1970 (14.05.2012 um 16:12 Uhr) Grund: ergänzender Link
    Wissen macht nichts.



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