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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
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    Versteh ich das richtig, dass hiervon: ''4. Die viermonatige Famulatur im Medizinstudium sollen nach neuer Gesetzesänderung für einen Monat in der hausärztlichen Versorgung, für einen Monat in der ambulanten Krankenversorgung und für zwei Monate in einem Krankenhaus abgeleistet werden. Studierende, die nach dem 01.10.2013 die Zulassung zum zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung beantragen, sind von dieser Änderung betroffen.'' auch schon die Studenten, die jetzt im 5. klinischen sind betroffen waeren?? Wie soll das denn mit nur noch 1x verbleibenden Semesterferien umgsetzt werde??



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  2. #27
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    Zitat Zitat von MissGarfield83 Beitrag anzeigen
    @anne : Und was ist nun mit den Fehltagen ? Haben die die Änderung im Beschluss vergessen ?

    Für wen gilt das jetzt eigentlich und wird das Hex ab anfang 2013 gesplittet ? d.h. wir die im Herbst 2013 ins PJ gehen haben die Arschkarte und dürfen vorher fürs 2.te Stex lernen ?
    Hallo liebe Miss Garfield, mit Sicherheit wird es Übergangsregelungen geben. Soweit ich mitbekommen habe (allerdings ist das derzeit wegen prä-Prüfungs-Adrenalin- und Kortisol-Überschuss nur ein wenig) gibts für die ersten eine Wahlmöglichkeit...
    (Mehr wird dir Jan Bauer dazu sagen können http://www.mb-studenten.de/content/s...er-sprecherrat )
    Wissen macht nichts.



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  3. #28
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    ab wann tritt denn das mit den 373€ in kraft?
    und gilt das nur für bafög-empfänger (fand ich ind er mail nicht so klar rauslesbar)...
    wir leute ohne bafög fanden es auch gut, mal was zu kriegen ^^



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  4. #29
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    Zitat Zitat von Carina2 Beitrag anzeigen
    Versteh ich das richtig, dass hiervon: ''4. Die viermonatige Famulatur im Medizinstudium sollen nach neuer Gesetzesänderung für einen Monat in der hausärztlichen Versorgung, für einen Monat in der ambulanten Krankenversorgung und für zwei Monate in einem Krankenhaus abgeleistet werden. Studierende, die nach dem 01.10.2013 die Zulassung zum zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung beantragen, sind von dieser Änderung betroffen.'' auch schon die Studenten, die jetzt im 5. klinischen sind betroffen waeren?? Wie soll das denn mit nur noch 1x verbleibenden Semesterferien umgsetzt werde??
    Das wüsste ich auch gerne...



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  5. #30
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    Zitat Zitat von MissGarfield83 Beitrag anzeigen
    @anne : Und was ist nun mit den Fehltagen ? Haben die die Änderung im Beschluss vergessen ?
    ?
    Josh von den MB-Studenten in meiner MB-Sprecherrat-Facebook -Gruppe schreibt:
    "Zitat aus der Pressemitteilung der BVMD:6. Das Praktische Jahr darf ab dem Tag nach Verkündung der
    Gesetzesänderung in Teilzeit durchgeführt werden. Die zulässigen Fehltage im
    Praktischen Jahr werden weiterhin von 20 auf 30 Ausbildungstage erhöht, um
    Familie, Beruf beziehungsweise Studium besser miteinander vereinbaren zu können."
    "und das mit der Splittung des Hammerexamens gilt für alle Studierende die nach dem 1.1.2014 ins PJ gehen"
    Geändert von Anne1970 (14.05.2012 um 16:40 Uhr) Grund: M vergessen
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