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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von wjsl Beitrag anzeigen
    Bevor du ins Ausland gehts würde ich mich auch erkundigen, ob es überhaupt möglich ist mit 3 nicht bestandenen deutschen Examen noch eine Approbation zu bekommen, wenn auch über eine Anrechnung. Meine, da mal irgendwo einen Paragrafen gelesen zu haben, der was in der Richtung aussagt.
    Einer der Gründe warum du hier oft aneckst im Forum ist die Tatsache, dass du scheinbar in die Kategorie "Von Nichts 'ne Ahnung aber zu Allem 'ne Meinung" fällst.

    Zum Thema:
    anabin wäre die Datenbank um zu schauen in welchen Ländern Ausbildungen äquivalent sind

    BundesÄrzteOrdnung

    Übersicht nach Bundesländern geordnet an wen man sich wenden muss für Anerkennung/Approbation



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  2. #17
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von Coxy-Baby Beitrag anzeigen
    Das ist zwar nicht die aktuelle Fassung der BÄO, aber in § 3 Abs. 1 steht der entscheidende Passus:

    "Eine Approbation wird nicht erteilt, wenn eine ärztliche Prüfung oder ein Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach der Rechtsverordnung gemäß § 4 Abs. 1 endgültig nicht bestanden wurde. Satz 7 findet keine Anwendung, wenn der Antragsteller einen nach der Richtlinie 2005/36/EG anzuerkennenden Ausbildungsnachweis besitzt."

    In der Anlage zur BÄO ist eine Liste der anzuerkennenden EU-Abschlüsse. Anabin enthält die vielleicht auch, ist aber extrem unübersichtlich und benutzerunfreundlich, finde ich.



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  3. #18
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von SuperSonic Beitrag anzeigen
    Das ist zwar nicht die aktuelle Fassung der BÄO, aber in § 3 Abs. 1 steht der entscheidende Passus:

    "Eine Approbation wird nicht erteilt, wenn eine ärztliche Prüfung oder ein Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach der Rechtsverordnung gemäß § 4 Abs. 1 endgültig nicht bestanden wurde. Satz 7 findet keine Anwendung, wenn der Antragsteller einen nach der Richtlinie 2005/36/EG anzuerkennenden Ausbildungsnachweis besitzt."

    In der Anlage zur BÄO ist eine Liste der anzuerkennenden EU-Abschlüsse. Anabin enthält die vielleicht auch, ist aber extrem unübersichtlich und benutzerunfreundlich, finde ich.
    Die Anlage enthält alle EU Mitgliedsstaaten.
    Hier in diesem Thread war auch mal die Rede davon: http://www.medi-learn.de/foren/showt...t=65831&page=2
    Und ich kenne viele Leute die in Rumänien ihr 2. Staatsexamen nachgeholt haben und von einem weiss ich auch, dass er die Approbation erhalten hat - von den anderen gehe ich auch davon aus dass es geklappt hat, habe von denen nur nach deren Abschluss kein Wort mehr gehört :-P
    In manchen Bundesländern (z.B. in Bayern) muss man bei der Beantragung einer Approbation (über ein im Ausland abgeschlossenes Studium) auch nicht mehr versichern, dass man keine Prüfung in Deutschland endgültig nicht bestanden hat.
    Manche LPAs geben aber andere Auskünfte habe ich gehört, Berlin beispielsweise, aber liegt vielleicht auch daran dass Berlin relativ klein ist und es dort so einen Fall noch nicht gab...



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  4. #19
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Zitat Zitat von NickRiviera Beitrag anzeigen
    Manche LPAs geben aber andere Auskünfte habe ich gehört, Berlin beispielsweise, aber liegt vielleicht auch daran dass Berlin relativ klein ist und es dort so einen Fall noch nicht gab...
    Berlin schleust pro Semester(!) ca 300 Kandidaten durch...die Damen vom LPA haben jedenfalls sehr viel zu tun wie sie nicht müde werden zu betonen jedenfalls steht hier http://www.berlin.de/lageso/gesundhe...probation.html (und auch im runterladbaren Antrag) nichts von nicht-bestandenen Prüfungen im Inlad, kann aber sein, dass es Bestandteil der Einzelfallprüfung ist.
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  5. #20
    Registrierter Benutzer
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    Exakt den Satz meinte ich in Erinnerung zu haben, die Ausnahmeregelung war mir nicht bekannt.
    Die Frage ist nur, wie ein potentieller Chef das später interpretieren würde. Und ich verstehe immer noch nicht, warum es dort besser klappen sollte, wenn es ja angeblich gleich schwierig ist.
    Vermutlich sollte man vorher wie Leelaacoo meinte wirklich abklären, ob die Gründe, warum es hierzulande nicht geklappt hat, aufgehört haben zu bestehen, angesichts der Kosten, die es verursachen würde. Außerdem müsste man eine Finanzierungsmöglichkeit finden, und da helfen Paragrafen nur bedingt bis gar nicht weiter.



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