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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Banned
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    Hallo,
    wer kennt sich aus mit Honorararzttätigkeiten im Nebenverdienst (Dienste an einer anderen als der eigenen Klinik)?

    1. Ist der Hauptarbeitgeber um Erlaubnis zu fragen oder lediglich zu informieren? Und wer genau - die Personalabteilung, der Chefarzt, Direktor?
    2. Wenn die Nebentätigkeit in einer anderen Ärztekammer stattfindet, ist eine Anmeldung bei dieser zusätzlich zur eigenen erforderlich?

    Vielen Dank,
    EKT



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  2. #2
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Mitglied seit
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    Ich habe meine freiberufliche Nebentätigkeit bei der Personalabteilung gemeldet, das war völlig problemlos. Soweit ich weiss, handelt es sich dabei zwar um eine Informationspflicht deinerseits, andererseits kann der AG dir das aber eh nicht verbieten.
    Zum Thema Ärztekammer: Weiss ich ehrlich gesagt nicht, wäre für mich in der Tat auch eine interessante Frage, da ich in 2 ÄK-Bezirken freiberuflich als NA tätig bin.

    Was du übrigens machen musst (und was gern vergessen wird, ich bin auch dran erinnert worden (danke, Brutus!)) ist dich bei der Berufsgenossenschaft freiwillig zusätzlich versichern, wenn du als Freiberufler tätig wirst, sofern der Arbeitgeber das nicht tut.



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  3. #3
    Banned
    Mitglied seit
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    657
    Danke, Sebastian.

    Bei der BG (egal, welcher?) muß ich mich für Unfälle während der Tätigkeit versichern? Was wäre, wenn ich dies nicht täte?

    Ist der Verdienst nur beim Finanzamt zu melden oder auch bei der ÄK, wobei sich dann die jährlichen Abgaben an die ÄK entsprechend erhöhen würden?

    Sorry für die wahrscheinlich völlig naiven Fragen.



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  4. #4
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Du musst das auch der Ärztekammer bzw. der Ärzteversorgung melden. Dort zahlst Du dann 14%. Also zumindest ist das hier der Fall.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    In wie weit das von deinem Hauptarbeitgeber gebehmigungspflichtig ist,hängt von den Vertragsbedingungen ab.Bei meinem isses z.B. genehmigungspflichtig.
    Das ganze mit Versorgungswerk und Finanzamt kommt auch noch auf mich zu.
    Wie läuft das dann genau? Ich hab z.B. bisher keine Steuererklärungen machen müssen-geht das da drüber?Kennt sich jemand damit aus wie das ist,wenn man bisher von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreit war?
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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