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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von EKT Beitrag anzeigen
    Danke, Sebastian.
    Bei der BG (egal, welcher?) muß ich mich für Unfälle während der Tätigkeit versichern? Was wäre, wenn ich dies nicht täte?
    Ist der Verdienst nur beim Finanzamt zu melden oder auch bei der ÄK, wobei sich dann die jährlichen Abgaben an die ÄK entsprechend erhöhen würden?
    Sorry für die wahrscheinlich völlig naiven Fragen.
    In Deinem eigenen Interesse: MACH ES! Das Problem ist folgendes: Du bist zwar über Dein eigenes Haus BG-versichert. Ob diese Versicherung jedoch auch bei außerhäuslichen "Einsätzen" einspringt, hängt von den Bedingungen des AG ab. Manche haben "gelegentliche" Notarztdienste mit versichert. Wobei halt die Frage ist, was ist gelegentlich? Bist Du nicht BG-versichert, kann der AG Dir die Übernahme der Dienste verweigern, und, sollte etwas passieren, stehst Du ggf. ohne Versicherungsschutz da.
    Gleiches gilt natürlich auch für die Berufshaftpflicht. Wenn Dein AG "gelegentliche" NA-Dienste mitversichert, ist eben auch die Frage, was ist gelgentlich? Solange Du bei öffentlichen Rettungsdienstträgern arbeitest, greift eigentlich auch die Amtshaftung, da sollte man eigentlich über den Träger versichert sein. Ist mir deutlich zu unsicher, deswegen habe ich mit eine eigene Berufshaftpflicht, die auf meine Tätigkeiten zurechtgeschneidert ist, zugelegt...
    Beim Finanzamt habe ich vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, das verrechne ich dann bei der Steuererklärung. Wenn Du neu anfängst nebenbei selbstständig zu verdienen, nicht vergessen, dass diese Vorauszahlungen / Nachzahlungen auf einen zukommen!
    Die ÄK verlangt ja eh einen Nachweis über die Einkommen, die kriegen einen Steuerbescheid zugestellt mit der Selbsteinstufung, sollte also reichen.
    Die Ärzteversorgung will natürlich auch profitieren. Prinzipiell wollen die 14% vom Honorar bekommen. Wenn Du allerdings als Angestellter Arzt nebenher arbeitest und noch nicht die vollen Versorgungsbezüge abdrückst, dann wollen sie erstmal den Höchstsatz für Angestellte haben. Dann gibt es noch einen Höchstsatz für Selbstständige, nicht Angestellte. Sie Sätze kann man auf den Homepages der ÄV nachsehen... Auch die ÄV verlangen einen Nachweis über die Bezüge, um die korrekten Renteneinzahlungen zu prüfen.

    So, nochmal zu BG und Berufshaftpflicht: Ich zahle für die BG (BG-W) um die 350€, für die Versicherung um die 375€. Dafür könnte ich 365 Tage im Jahr NA spielen und wäre auf der sicheren Seite.

    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    In wie weit das von deinem Hauptarbeitgeber gebehmigungspflichtig ist,hängt von den Vertragsbedingungen ab.Bei meinem isses z.B. genehmigungspflichtig.
    Das ganze mit Versorgungswerk und Finanzamt kommt auch noch auf mich zu.
    Wie läuft das dann genau? Ich hab z.B. bisher keine Steuererklärungen machen müssen-geht das da drüber?Kennt sich jemand damit aus wie das ist,wenn man bisher von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreit war?
    Ich würde Dir als Erstes mal raten, mit Deiner Personalabteilung zu sprechen. Unter Umständen kannst Du nämlich die Honorare bei Dir mit versteuern lassen. Dann ändert sich zumindest in Sachen Finanzamt nix. Wenn die das nicht machen, dann am Besten mit einem Steuerberater oder -hilfe reden. Die können da am Besten weiterhelfen. Zur Not auch beim Finanzamt nachfragen, die wollen dann aber unter Umständen direkt so Sachen wir Vorauszahlungen anleiern. Und wenn Du nicht weißt, wieviele Einsätze Du so im Quartal machst, kann das schnell in die roten Zahlen gehen...
    ÄK und Versorgungswerk kann ich DIR nix zu sagen. Wie oben gesagt: eigentlich 14% ans VW, allerdings ob das für BW auch gilt, keine Ahnung...
    ÄK musst Du eben bei der Selbsteinstufung berücksichtigen.
    I'm a very stable genius!



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  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Mal ne andere Frage: Wenn ich über meinen Arbeitgeber der Nebentägigkeit mit ner Unfallversicherung versichert bin so mit Invaliditätsleistung, Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld incl Wegeunfällen. Brauch ich dann noch ne BG-liche Versicherung oder wäre das doppelt gemoppelt?
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    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #8
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    mhh gute Frage, ruf doch einfach mal bei der Versicherung an und frag die und lass es dir dann schriftlich geben....



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  4. #9
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    Wieviel bekommt man denn eigentlich so für freiberufliche Notarzteinsätze? Wäre für mich im nächsten Jahr auch relevant, aber wenn man das nur sehr gelegentlich mal macht ist die Frage, ob es sich lohnt, dafür die Versicherungen aufzustocken.



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  5. #10
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    Zitat Zitat von haemo Beitrag anzeigen
    Wieviel bekommt man denn eigentlich so für freiberufliche Notarzteinsätze? Wäre für mich im nächsten Jahr auch relevant, aber wenn man das nur sehr gelegentlich mal macht ist die Frage, ob es sich lohnt, dafür die Versicherungen aufzustocken.
    alles zwischen 25 und 45€/h ist möglich, wie ich gerade wieder lernen durfte....hängt von einsatzzahl, -ort, und natürlich vom tag (24.12...31.12...) ganz stark ab...
    denke mal alles zwischen 25 und 35€/h ist realistisch.



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