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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    In ner Klinik hier in der Nähe bekommt man als Honorarkraft für internistische Nachtdienste ca. das dreifache von dem,was ich als Notarzt bekomme. Weiss aber nicht, ob man dafür Facharzt sein muss (kann ich mir aber nicht wirklich vorstellen) und man muss halt für sein Geld arbeiten
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #22
    Registrierter Benutzer
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    Hallo, ich schreibe mal meine Frage hier rein und mache kein neues Thema auf.
    Die 14 %, die man als Honorarkraft ans Versorgungswerk zahlen muss; die werden ja von den Einkünften(Gewinn) abgezogen. Ist mit Gewinn hier Gesamteinnahmen minus Werbungskosten gemeint?
    Ich frage, weil ich gerne rausfinden möchte, was als überbrückende Lösung mehr Gehalt bringt? Angestelltenverhältnis oder Honorartätigkeit(kein FA, eher gelegentlichié ruhige Bereitschaftsdienste)?
    Danke schon mal.



  3. #23
    Diamanten Mitglied
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    @miraaj: verstehe die frage nicht...



  4. #24
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    @miraaj Ja, ist so wie du vermutest. Von deinem Honorar zahlst du normal Steuern und vom Bruttobetrag minus Werbungskosten dann 14% an die Ärzteversorgung. (oder 14,9? grad nicht mehr sicher).
    Bei Honorartätigkeiten drauf achten, ob du dich in ein aus Sicht der DRV abhängiges Beschäftigungsverhältnis begibst. Dann müsstest du dich nämlich befreien lassen. Das ist aber grade aktuell von der Rechtslage her extrem unübersichtlich. Im Zweifelsfall würde ich das, wenn ich mir nicht sicher bin, aber mal über den MB im Einzelfall prüfen lassen.



  5. #25
    Registrierter Benutzer
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    Danke.
    Also im Schreiben vom Versorgungswerk steht, dass ich als Freiberufler 14 % von meinen Einkünften(Gewinn) abgeben muss.
    Im Steuerrecht ist Gewinn = Einnahmen - Betriebsausgaben(bei Angestellten die Werbungskosten).
    Naja viel werden die Betriebsausgaben(Werbungskosten) wahrscheinlich nicht bringen.
    Habe inzwischen schon einige Infos gesammelt, um zu kalkulieren, wieviel finanziell am Ende ungefähr als Angestellter oder Honorarkraft übrig bleibt.
    Honorarkraft zahlt natürlich höheren Krankenkassenbeitrag(14,9%) und auch höheren Beitrag ans Versorgungswerk. Natürlich ändert sich das je nach Höhe der Einkünfte, da es dann sog. Höchstgrenzen für diese Beiträge gibt.
    Aber habe für mich als Beispiel mit 4000 EUR Brutto monatlich gerechnet; als Honorarkraft hätte ich am Ende ca. 200 Euro weniger als Angestellter.



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