Ich habe die Diskussion zwar nicht in Gänze verfolgt, da ich ja auch im rechtlich anders gestrickten Schweden sitze, aber wenn ich mir den Titel des Threads ansehe, dann ist das, wenn man es mal ganz aus dem Kontext der Diskussion losgelöst betrachtet, eigentlich eine Selbstverständlichkeit: für einen medizinischen Eingriff bedarf es einer medizinischen Indikation, zumal der Arzt keine Berufskompetenz hat, die Indikation "religiös" zu beurteilen oder gar zu stellen.
Und in der Analogie zu anderen Eingriffen kommt man auch ganz leicht zu medizinisch sinnvollen Indikationen: immer dann, wenn ein krankhafter, konservativ nicht sicher zu beherrschender Zustand des Organs (hier Vorhaut/Glans) vorliegt, ist eine Operation zu diskutieren und bei Zustimmung (auch der Eltern) zum Vorteil des Patienten durchführbar.
Insofern muss ich @Linda fast Recht geben...
Klar, wenn es eine eine Indikation gibt, hat hier sicherlich niemand etwas gegen eine Beschneidung. Der Punkt ist aber, dass es in dieser Debatte um religiös motivierte und nicht medizinische indizierte Beschneidungen geht. Für mich ein gravierender Unterschied.
Zitat von milz
I use multi-million dollar satellites to find tupperware in the woods - what´s your hobby ?
Genau so ist es.
Aber eine religiöse Motivation ist keine medizinische Indikation.
Hast Du beim Schreiben Deines Beitrags gemäß Deines Avatars irgendein Kraut geraucht? Ich finde Deine Argumentation sehr wirr.
Dieser "krankhafte, konservativ nicht sich zu beherrschende Zustand des Organs" betrifft nicht die Vorhaut, sondern das Gehirn der Religionshörigen. Mit den Vorhäuten, die aus religiösen Gründen abgeschnibbelt werden, ist alles in bester Ordnung!
Ein Störsender
You made my day!