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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #86
    Welpe Avatar von Stephan0815
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    Zitat Zitat von McDübel Beitrag anzeigen
    Irgendwie irritierst du mich Alle aus diesem Thread hier sind dafür, dass eine Beschneidung, die medizinisch indiziert ist (Stichwort: Phimose) auch durchgeführt werden muss. Keine Frage! Und ich verstehe jetzt nicht, wo du doch offensichtlich mit uns einer Meinung bist, dass du mit dieser Abtreibungskeule um die Ecke kommst und die Beschneidung aus religiösen Gründen (!) mit Mord und Totschlag vergleichst?? Oder habe ich jetzt irgendwas nicht kapiert?
    Ich bedauere lediglich die Entwicklung dieses Threads - ich vertrete gerne extreme Positionen, auch gerne als advocatus diaboli, aber das, was ich hier zu "lesen" bekommen habe, hat mit einer differenzierten Diskussion nichts mehr zu tun.
    Ich habe lediglich die juristische Lehrmeinung bis vorletzter Woche vertreten und wurde in einem Ton angegangen, der zumindest "auffällig" ist.
    Habe durchaus auch anmaßend meine Meinung bezüglich einer meiner Gegnerinnen vertreten - etwas Selbstreflexion und vielleicht auch Eigeninitiave wären evt. ratsam diesbezüglich - die Wortwahl war nicht unbedacht gewählt. (va. das mit hy...) Autogenes Training soll ja helfen...
    Was ich vergleiche, sind bloß die Ausnahmetatbestandsmöglichkeiten im Gesetz - und daß dies auch bezüglich einer strafnormbewehrten Beschneidung, als "Beschneidungsparagraph" möglich wäre.
    Es geht in beiden Fällen um die Mitbestimmungsmöglichkeit des Minderjährigen, um nichts weiter.
    Meine Kollegin beschneidet dieses Recht ja auf "nach der Geburt", soweit ich das verstanden habe. Insofern kann sie sich ja glücklich schätzen eine Mutter gehabt zu haben, die sich ihres möglichen Potenzials bewusst gewesen sein könnte. Bin memontan sehr glücklich damit, trotz Pille und 4. Monat noch nicht festgestellt, leben zu dürfen.
    Geändert von Stephan0815 (03.07.2012 um 22:17 Uhr)
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  2. #87
    Krüppelkatze
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    Zitat Zitat von Stephan0815 Beitrag anzeigen
    Ich bedauere lediglich die Entwicklung dieses Threads - ich vertrete gerne extreme Positionen, auch gerne als advocatus diaboli, aber das, was ich hier zu "lesen" bekommen habe, hat mit einer differenzierten Diskussion nichts mehr zu tun.
    Ich habe lediglich die juristische Lehrmeinung bis vorletzter Woche vertreten und wurde in einem Ton angegangen, der zumindest "auffällig" ist.
    Habe durchaus auch anmaßend meine Meinung bezüglich einer meiner Gegnerinnen vertreten - etwas Selbstreflexion und vielleicht auch Eigeninitiave wären evt. ratsam diesbezüglich - die Wortwahl war nicht unbedacht gewählt. (va. das mit hy...) Autogenes Training soll ja helfen...
    Was ich vergleiche, sind bloß die Ausnahmetatbestandsmöglichkeiten im Gesetz - und daß dies auch bezüglich einer strafnormbewehrten Beschneidung, als "Beschneidungsparagraph" möglich wäre.
    Es geht in beiden Fällen um die Mitbestimmungsmöglichkeit des Minderjährigen, um nichts weiter.
    Meine Kollegin beschneidet dieses Recht ja auf "nach der Geburt", soweit ich das verstanden habe. Insofern kann sie sich ja glücklich schätzen eine Mutter gehabt zu haben, die sich ihres möglichen Potenzials bewusst gewesen sein könnte. Bin memontan sehr glücklich damit, trotz Pille und 4. Monat noch nicht festgestellt, leben zu dürfen.
    Mit anderen Worten, du bist in der Tat überzeugter Sexist. Hättest du ja auch gleich sagen können. Und von den rechtlichen Grundlagen hast du immer noch keine Ahnung.
    Mansplain hier ruhig noch ein bissl weiter. Und dann nimmst du vielleicht mal deinen eigenen Rat bzgl. Selbstreflexion an.

    (Wenn meine Mama, als sie mit mir schwanger war, einen Abbruch gewollt hätte, hoffe ich doch sehr, dass sie einen bekommen hätte. Als hirnloser Gewebsklumpen wäre es mir in dem Moment nämlich egal gewesen, und (Surprise!) ich bin tatsächlich der Meinung, dass auch Mamas ein Recht auf ein selbstbestimmtes und -gewähltes Leben haben, inklusive der Entscheidung, ob und wann Kinder dazu gehören. Ich liebe meine Mama. Das letzte, was ich wollen würde, ist, dass sie mich nur in Ermangelung anderer Optionen geboren hätte, gegen ihren Willen. Das wär nämlich schrecklich, weißt du?)
    I explained that the difference in being sick and being healthy is having to make choices or to consciously think about things when the rest of the world doesn’t have to. The healthy have the luxury of a life without choices, a gift most people take for granted.



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  3. #88
    Welpe Avatar von Stephan0815
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    @Keenacat: Medizinisch gesehen ist eigentlich alles gesagt/ gezeigt worden (unter anderem von dir).
    Der Satz "von den rechtlichen Grundlagen hast du immer noch keine Ahnung" lasst mich leider noch hibbelig werden.
    Was verstehste denn darunter? Daß das, was du hier von dir gelassen hast, evt. mit der herrschenden Rechtsmeinung auch nur ansatzweise übereinstimmt? Oder gar, daß der Mensch ab der Geburt erst Menschenrechte hat? Ich weiß ehrlich gesagt nicht so ganz, ob du in der momentanen geltenden Rechtsordnung überhaupt angekommen bist.
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  4. #89
    Juxnutte Avatar von McDübel
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    Hallöchen, ich dachte mir, ick schau noch mal rein

    Zitat Zitat von Stephan0815 Beitrag anzeigen
    Was ich vergleiche, sind bloß die Ausnahmetatbestandsmöglichkeiten im Gesetz - und daß dies auch bezüglich einer strafnormbewehrten Beschneidung, als "Beschneidungsparagraph" möglich wäre.
    Genau diese Aussage (hattest du so ähnlich auf einen Beitrag von Maximus gepostet (?)) hatte mich glauben lassen, du seist für Beschn. aus relig. Gründen.


    Ich finde aber dennoch, dass du diese zwei sensiblen Themen nicht 1:1 miteinander vergleichen kannst. Beim Thema Schwangerschaftsabbruch lässt du die körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht der Frau völlig außen vor. Du fixierst dich hier ausschließlich auf das Kind. Bei dem ganzen religiösen Gedöns bleiben die Eltern beide körperlich unversehrt und haben beide keinerlei Einbußen auf das Selbstbestimmungsrecht an ihrem Körper. Davon mal ganz abgesehen kannst du ja auch nicht davon ausgehen, dass Kinder ausschließlich in intakten Beziehungen entstehen. Frauen werden auch in zerrütteten Beziehungen schwanger, bei One-Night-Stands und auch im Zuge einer Vergewaltigung. Und wo bleibt in diesem Zusammenhang eigentlich der Mann? Sollte dieser nicht auch auf Empfängnisverhütung achten (Kondome)? Warum also nur die Frau verurteilen? Wenn man die Frauen dazu zwingen würde, diese Schwangerschaften nicht abzubrechen, müsste man die Kindsväter dazu zwingen, bei der Frau zu bleiben und sich gemeinsam mit ihr um das Kind zu kümmern (macht ja auch schließlich Arbeit so ein Zwerg)...oder? Auch den Peiniger? Was ist mit den seelischen Folgen bei der Frau? Was ist mit den seelischen Folgen beim Kind, wenn es nicht gewollt ist? Fragen über Fragen...

    Ok, genug gesülzt. Jetzt aber wirklich Gute N8!



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  5. #90
    Welpe Avatar von Stephan0815
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    Zitat Zitat von McDübel Beitrag anzeigen
    Hallöchen, ich dachte mir, ick schau noch mal rein
    Ich finde aber dennoch, dass du diese zwei sensiblen Themen nicht 1:1 miteinander vergleichen kannst. Beim Thema Schwangerschaftsabbruch lässt du die körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht der Frau völlig außen vor. Du fixierst dich hier ausschließlich auf das Kind. Bei dem ganzen religiösen Gedöns bleiben die Eltern beide körperlich unversehrt und haben beide keinerlei Einbußen auf das Selbstbestimmungsrecht an ihrem Körper. Davon mal ganz abgesehen kannst du ja auch nicht davon ausgehen, dass Kinder ausschließlich in intakten Beziehungen entstehen. Frauen werden auch in zerrütteten Beziehungen schwanger, bei One-Night-Stands und auch im Zuge einer Vergewaltigung. Und wo bleibt in diesem Zusammenhang eigentlich der Mann? Sollte dieser nicht auch auf Empfängnisverhütung achten (Kondome)? Warum also nur die Frau verurteilen? Wenn man die Frauen dazu zwingen würde, diese Schwangerschaften nicht abzubrechen, müsste man die Kindsväter dazu zwingen, bei der Frau zu bleiben und sich gemeinsam mit ihr um das Kind zu kümmern (macht ja auch schließlich Arbeit so ein Zwerg)...oder? Auch den Peiniger? Was ist mit den seelischen Folgen bei der Frau? Was ist mit den seelischen Folgen beim Kind, wenn es nicht gewollt ist? Fragen über Fragen...

    Ok, genug gesülzt. Jetzt aber wirklich Gute N8!
    Ich stimme völlig zu. Insbesondere in den von dir genannten Extremfällen. Die Mutter ist körperlich für eine Geburt schwer gefährdet, wurde vergewaltigt - da halte ich den Kompromiss "Schwangerschaftsabbruch" für notwendig. Im Gegensatz dazu sollte natürlich auch der Mann in der Pflicht stehen, falls er mitverantwortlich für eine ungewollte Schwangerschaft ist (zB. weil er das Kondom schuldig geblieben ist) - Stichwort Alimente = Unterhalt.
    Ich fixiere mich gerne auf das Kind, wenn es bei einer anderen Argumentation völlig untergeht und nur noch eigene, egomanisch orientierte Argumente aufgezählt werden.
    Immerhin denke ich mal in diesem Thread wirklich überwiegend an das bedrohte Rechtsgut des Kindes - einige hier schwenken da zwischen Eltern und wie es ihnen gerade passt ohne Deut hin und her.
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